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Leiharbeitnehmer übernehmen

Z
zerox
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

folgender Sachverhalt: Es ist eine neue Teilzeitstelle zu besetzen; Eine Leiharbeitnehmerin, welche genau diese Tätigkeit und genau an diesem Arbeitsplatz diese Arbeit seit über 10 Jahren ausübt, hat sich beworben. Der AG möchte diese Stelle nun einer externen Mitarbeiterin vergeben.

Hat die Leiharbeiterin ein Anrecht auf diese Stelle?

Beste Grüße zerox

93606

Community-Antworten (6)

W
wischwasch

02.12.2014 um 20:48 Uhr

nein - sehe ich nicht so.

Für Euch sind ja beides externe Bewerber. Ich sehe da auch keinen Widerspruchsgrund des BR nach § 99 BetrVG

C
Cosinus

02.12.2014 um 21:24 Uhr

Wenn sie schon 10 Jahre als Leiharbeiterin diesen Job wahrnimmt, braucht sie sich auch nicht mehr zu bewerben, sondern nur noch per Klage feststellen lassen, dass sie bereits fest eingestellt ist und der Job jetzt ihrer ist.

N
Nubbel

02.12.2014 um 22:50 Uhr

cosinus, wo steht das?

N
nicoline

02.12.2014 um 23:15 Uhr

Leiharbeitnehmer dürfen nicht dauerhaft überlassen werden, aber, nicht immer begründet sich durch die dauerhafte Überlassung ein Anstellungsverhältnis bei dem Entleiher.

Z
zerox

03.12.2014 um 10:39 Uhr

Danke für die Antworten. Da nach Paragraph 99 BetrVG kein Grund gibt als BR zu widersprechen, haben wir wohl auch keine Chance. Wir werden mit dem AG trotzdem ein Gespräch suchen um ihn vielleicht aus menschlicher Sicht zu überzeugen.

P
PeterPaula

03.12.2014 um 11:14 Uhr

Zur Frage von @zerox, schliesse ich mich @nicoline an.

Btw: Hier hat der BR offenbar seit Jahren gepennt! Leiharbeiter dürfen nach dem AÜG per se nicht auf Dauerarbeitsplätzen eingesetzt werden! Bei der Berechnung der Zeiten, wo ein Dauerarbeitsplatz von einem Leiharbeiter besetzt wurde, gilt nicht die Person, sondern die Stelle die besetzt wurde. Wenn ein Dauerarbeitsplatz seit Jahren von Leiharbeitern besetzt werden, hat der BR etwas in der Hand, zu versuchen, dies dem AG per Gerichtsbeschluss zu verbieten, bei dieser Dauer ( Ausmaß ) sehe ich persönlich gute Chancen für. Ob eine EA hier in Frage kommt, müsste von einem Fachanwalt geprüft werden.

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