Erstellt am 21.10.2009 um 10:13 Uhr von MonaLisa
@Holsten,
in aller Regel - nein!
Sie endet mit dem festgeschriebenen Datum, unabhängig ob schwanger, Mutterschutz oder Elternzeit - oder auch Betriebsrat!
Erstellt am 21.10.2009 um 15:14 Uhr von nicoline
@Holsten,
es sei denn, es handelt sich um Ärztin/Arzt in der Facharztweiterbildung, hier verlängert sich die Befristung um die Zeit des Mutterschutzes/Elternzeit.