Aussperrung von zu übernehmenden Auszubildenden?
Hallo zusammen !
Habe bei mir in der Dienststelle ein Problem bei der Übernahme von Auszubildenden ! Erst war alles klar sie sollten Übernommen werden, es wurde auch ein Personalgespräch geführt auf welchen Dienstposten sie Eingesetzt werden ! Nun will die Höhere Dienstbehörde doch vors Verwaltungsgericht!! Unser Dienststelenleiter wurde angewiesen die Auszubildenden nach Bekanntgabe der Bestandenen Prüfung ihnen den zutritt zur Dienststelle zu verweigern ( also Auszusperren ) , da nach BPersVG ja erst ein Unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht ist dieses Überhaupt möglich ? Wenn nicht wie kann ich da gegen vorgehen !?
Community-Antworten (2)
02.06.2007 um 22:53 Uhr
@Pers.Rat Werde mal präziser, dann kann Dir möglicherweise auch geholfen werden! Danke...
Achja...warum denkst Du, dass dies eine "Aussperrung" ist?
03.06.2007 um 17:51 Uhr
Hallo !
- Die Mitglieder der einzelnen Vertretungen ( Auszubildenen ) habe einen Antrag auf übernahme gestellt BPersVG§9satz2 !
- Wie geschrieben war alles klar ....... dann wurde der Dienststellenleiter angewiesen nach bestandender Prüfung (gestern) sie der Dienststelle zu verweisen und die Arbeitskraft nicht anzunehmen (das macht er morgen früh schriftlich). Ist doch eine Aussperrung...oder!? Habe Natürlich schon Ideen und eine Vorgehensweise aber mich Interessiert auch eure Meinnung dazu !
gruß
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