Erstellt am 02.07.2009 um 20:20 Uhr von pirat
@stotto,
*Reicht es, wenn ein AN wissen will, ob sein Gehalt vergleichbar ist?*
Der BR hat nicht nur das Recht sondern auch die Pflicht...
http://www.betriebsrat.com/informationsportal/ein_mal_eins/texte/bruttolohnliste.php
Erstellt am 02.07.2009 um 20:27 Uhr von Petrus
Schön, wenn sich Eure Abt.leiter eine eigene Meinung leisten können. Und diese persönliche Meinung sogar über eine Dienstanweisung stellen dürfen... Aber was interessiert diese Meinung den BR? Euer Ansprechpartener ist die Geschäftsleitung. Die soll sich halt drum kümmern, das die AL ihre Arbeit machen! BTW: Die Gehaltslisten sollte auch die Personalabteilung haben...
Erstellt am 02.07.2009 um 20:37 Uhr von pirat
@stotto,
*um eine Gehaltsliste gebeten, um die Gehälter nach ca. 3 Jahren wieder zu prüfen* ...bin doch sehr verwundert. Nebel an Deck?
Erstellt am 02.07.2009 um 20:49 Uhr von stotto
Hallo Pirat, was meinst Du mit Nebel an Deck?
Erstellt am 02.07.2009 um 21:03 Uhr von pirat
@stotto,
nach ca. 3 Jahren wieder zu prüfen... hallo???? Wie habt Ihr es denn bis jetzt gehändelt mit:
*Routinekontrolle* oder
*Eingruppierungen* auf ihre Richtigkeit prüfen, oder
* Gleichbehandlungsgrundsatz* zu kontrollieren, oder
* Einhaltung von BV* .....ect. ect. ect...
Deshalb kam mir der Gedanke Euer Seelenverkäufer schippert im Nebel. .-)
Erstellt am 02.07.2009 um 23:00 Uhr von stotto
Hallo Pirat, Du hast Recht, aber wenn ich nicht gesagt hätte, wir müßten mal wieder... Und wenn wir alle Rechte und Pflichten wahrnehmen würden, hätte ich gar kein Privatleben mehr. Bei uns läuft nämlich die BRarbeit zu 80 % in der Freizeit. Eigentlich wollte ich auch heute früher Schluß machen und jetzt ist es 23:00 Uhr. Vielen Dank für Deine Antwort. Sie hat mir sehr weitergeholfen. Gruß Stotto
Erstellt am 02.07.2009 um 23:04 Uhr von kriegsrat
"Bei uns läuft nämlich die BRarbeit zu 80 % in der Freizeit"
@ stotto
dann läuft sie falsch.........
Erstellt am 03.07.2009 um 01:00 Uhr von rainerw
Verstehe die Kontrolle über die Kontrolle nicht. Über Die Anhörung weiß ich doch was welche MA in welcher Abteilung verdienen. Das Steht doch eh nach Bewertungsgruppen fest. Wenn es dann eine Umguppierung oder Versetzung mit Umruppierun gibt, bin ich als BR sowiso mit im Boot. Warum dann die Arbeit von jedem MA jedes Jahr den Lohn nachzufragen?
Erstellt am 03.07.2009 um 07:17 Uhr von pirat
@rainerw,
guter Witz...einwandfrei...