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Gehaltslisten für den BR?

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stotto
Jan 2018 bearbeitet

Wir als BR haben die Geschäftsführung um eine Gehaltsliste gebeten, um die Gehälter nach ca. 3 Jahren wieder zu prüfen. Die Geschäftsleitung hat nun die Abteilungsleiter beauftragt diese zusammen zu stellen und diese meinen nun, dass nicht alle damit einverstanden sind, dem BR das Gehalt mitzuteilen. Was sollen wir tun? Können wir die Listen trotzdem verlangen? Reicht es, wenn ein AN wissen will, ob sein Gehalt vergleichbar ist?

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Community-Antworten (9)

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pirat

02.07.2009 um 22:20 Uhr

@stotto, Reicht es, wenn ein AN wissen will, ob sein Gehalt vergleichbar ist? Der BR hat nicht nur das Recht sondern auch die Pflicht...

http://www.betriebsrat.com/informationsportal/ein_mal_eins/texte/bruttolohnliste.php

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Petrus

02.07.2009 um 22:27 Uhr

Schön, wenn sich Eure Abt.leiter eine eigene Meinung leisten können. Und diese persönliche Meinung sogar über eine Dienstanweisung stellen dürfen... Aber was interessiert diese Meinung den BR? Euer Ansprechpartener ist die Geschäftsleitung. Die soll sich halt drum kümmern, das die AL ihre Arbeit machen! BTW: Die Gehaltslisten sollte auch die Personalabteilung haben...

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pirat

02.07.2009 um 22:37 Uhr

@stotto, um eine Gehaltsliste gebeten, um die Gehälter nach ca. 3 Jahren wieder zu prüfen ...bin doch sehr verwundert. Nebel an Deck?

S
stotto

02.07.2009 um 22:49 Uhr

Hallo Pirat, was meinst Du mit Nebel an Deck?

P
pirat

02.07.2009 um 23:03 Uhr

@stotto, nach ca. 3 Jahren wieder zu prüfen... hallo???? Wie habt Ihr es denn bis jetzt gehändelt mit: Routinekontrolle oder
Eingruppierungen auf ihre Richtigkeit prüfen, oder

  • Gleichbehandlungsgrundsatz* zu kontrollieren, oder
  • Einhaltung von BV* .....ect. ect. ect... Deshalb kam mir der Gedanke Euer Seelenverkäufer schippert im Nebel. .-)
S
stotto

03.07.2009 um 01:00 Uhr

Hallo Pirat, Du hast Recht, aber wenn ich nicht gesagt hätte, wir müßten mal wieder... Und wenn wir alle Rechte und Pflichten wahrnehmen würden, hätte ich gar kein Privatleben mehr. Bei uns läuft nämlich die BRarbeit zu 80 % in der Freizeit. Eigentlich wollte ich auch heute früher Schluß machen und jetzt ist es 23:00 Uhr. Vielen Dank für Deine Antwort. Sie hat mir sehr weitergeholfen. Gruß Stotto

K
Kriegsrat

03.07.2009 um 01:04 Uhr

"Bei uns läuft nämlich die BRarbeit zu 80 % in der Freizeit"

@ stotto

dann läuft sie falsch.........

R
rainerw

03.07.2009 um 03:00 Uhr

Verstehe die Kontrolle über die Kontrolle nicht. Über Die Anhörung weiß ich doch was welche MA in welcher Abteilung verdienen. Das Steht doch eh nach Bewertungsgruppen fest. Wenn es dann eine Umguppierung oder Versetzung mit Umruppierun gibt, bin ich als BR sowiso mit im Boot. Warum dann die Arbeit von jedem MA jedes Jahr den Lohn nachzufragen?

P
pirat

03.07.2009 um 09:17 Uhr

@rainerw, guter Witz...einwandfrei...

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