Gehaltslisten werden dem BR nicht überlassen!
Dem Betriebsrat wurden die neuen Gehaltslisten mit den entsprechenden Gehaltserhöhungen vorgelegt. Die Geschäftsleitung will dem BR diese jedoch nicht aushändigen, da sie dem BR nicht vertrauen und "Angst" haben, dass der BR diese Unterlage mit nach Hause nehmen würde. Nun ist es bisher so, dass der BR sich bisher nichts zu schulden kommen hat. Die GF hingegen hat schon mehrfach Dinge verbreitet, die noch nicht abschließend mit dem BR besprochen wurden.
Welche rechtliche Grundlage haben wir, damit wir die Gehaltsliste einbehalten können?
Vielen Dank für die Antworten
Community-Antworten (3)
16.12.2007 um 15:04 Uhr
Hi. Ihr habt keine rechtliche Grundlage. Gem. § 80 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz BetrVG steht dem Betriebsrat das Recht zu, die Listen über Bruttolöhne und -gehälter einzusehen.
Dieses Recht dient insbesondere der Prüfung, ob die Tarifverträge und die Grundsätze des § 75 Abs. 1 BetrVG eingehalten werden. In größeren Betrieben steht dieses Recht dem Betriebsausschuss nach § 27 BetrVG oder einem nach § 28 gebildeten besonderen Ausschuss des Betriebsrats zu.
Das Einblicksrecht besteht hinsichtlich aller Lohnbestandteile, unabhängig von ihrem individuellen oder kollektiven Charakter. Das Einsichtsrecht gewährt nicht das Recht, die Listen zu fotokopieren oder abzuschreiben. Wohl aber dürfen sich die zur Einsicht berechtigten Personen Notizen fertigen.
Gruß. Andreas
16.12.2007 um 15:16 Uhr
Danke Andreas.
Ich hatte zwar mit einer für uns besseren Antwort gerechnet, aber nun bin ich schlauer.
Schönen Sonntag
17.12.2007 um 17:39 Uhr
Naja so ganz kann ich das nicht stehen lassen.
Der Ansatzpunkt wo man ansetzen kann ist, einsehen und Notizen machen, jeden Tag einsehen und ein paar Notizen machen alle berechtigten mind. 2 Personen, mal sehen wie lange der AG durchhält.
Bei uns 2 Wochen, dann haben wir die komplette Liste als Exceltabelle erhalten., geht doch!!
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