Erstellt am 29.06.2020 um 07:48 Uhr von Kratzbürste
Kein Betriebsrat! Das ist schon mal schlecht.
Ich schätze, du hast schlechte Karten. Warum suchst du dir keinen Arbeitsplatz in deiner Wohngegend. Du weißt doch, dass dich dein Arbeitgeber los werden will.
Erstellt am 29.06.2020 um 08:20 Uhr von takkus
"....deswegen steht in meinem Arbeitsvertrag: Arbeitsort „Stadt X“ ( wo die Hauptniederlassung ist ) und „meine Stadt“,...." - tja, Vertrag ist Vertrag. Ich schätze auch, dass Du Wohl oder Übel weiterhin 550 km Arbeitsweg haben wirst.
Erstellt am 29.06.2020 um 10:52 Uhr von Keineahnung90
Ich bin bewerbe mich schon bei anderen Unternehmen. Wie es bei Jobs so ist, dauert es ein wenig.
Noch haben die noch nicht verlangt, dass ich in die andere Stadt muss. Wollt nur wissen, ob die es dürfen im mich rauszuekeln.
Mir wurde gesagt, dass der Arbeitgeber nur beim ersten Mal die Unterschrift des AN brauch um KuG zu beantragen, da wir kein Betriebsrat haben. Nachdem können die es auch ohne eine weitere Unterschrift verlängern.
Stimmt das ?
Erstellt am 29.06.2020 um 12:53 Uhr von takkus
"Noch haben die noch nicht verlangt, dass ich in die andere Stadt muss."- "Als ich dort angefangen habe, hatten die in meiner Stadt noch keine Niederlassung, deswegen steht in meinem Arbeitsvertrag: Arbeitsort „Stadt X“ ( wo die Hauptniederlassung ist ) und „meine Stadt“, da die bis dahin vor hatten eine Niederlassung hier zu haben."-> ja was nu: arbeitest Du in deiner Heimatstadt oder 550 km entfernt?
Erstellt am 29.06.2020 um 14:00 Uhr von Keineahnung90
Ich habe immer von meiner Stadt aus gearbeitet.
Wenn ich mal zum Hauptsitz musste - was sehr selten war bspw. Zum Sommerfest etc. - dann haben die auch alles übernommen. Ticket + Übernachtung
Erstellt am 29.06.2020 um 18:26 Uhr von BRHamburg
Was steht den in der Vereinbarung zur Kurzarbeit zum Punkt Mögliche Verlängerung der Maßnahme? Du hast doch ein Exemplar dieser Vereinbarung.
Erstellt am 30.06.2020 um 13:25 Uhr von Keineahnung90
Zur Kurzarbeit steht in meinem Vertrag nichts drin. Daher musste eine Zusatzvereinbarung unterschrieben werden.
Ich habe per Email eine Nachricht bekommen, dass meine Kurzarbeit verlängert worden ist.
Ich habe mich informiert und wenn ich es richtig verstanden habe, nehme ich es stillschweigend an, so lange ich nicht dagegen vorgehe?!
Erstellt am 30.06.2020 um 14:21 Uhr von celestro
Wenn eine Zusatzvereinbarung nötig war, würde ich spontan davon ausgehen, dass weitere Verlängerungen auch miteinander ausgemacht werden müssen (sofern in der Vereinbarung keine anderslautende Regelung steckt). Woher hast Du denn das mit dem stillschweigend?