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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

2 Arbeitsorte im Arbeitsvertrag - Weisungsrecht?

K
Keineahnung90
Jun 2020 bearbeitet

Hallo,

ich habe zwei Frage und hoffe, dass mir diese evtl. jemand beantworten kann.

Mein Unternehmen hat mehrere Standorte. Als ich dort angefangen habe, hatten die in meiner Stadt noch keine Niederlassung, deswegen steht in meinem Arbeitsvertrag: Arbeitsort „Stadt X“ ( wo die Hauptniederlassung ist ) und „meine Stadt“, da die bis dahin vor hatten eine Niederlassung hier zu haben.

1-2 Monate nach meinem unterschriebenen Vertrag haben wir nun eine Niederlassung in meiner Stadt.

Nun will mich mein Arbeitgeber loswerden. Meine Frage ist nun, ob er von mir verlangen kann, dass ich nun von „Stadt X“ aus arbeiten muss, welches 550Km entfernt ist - um mich rauszuekeln, obwohl wir in meiner Stadt immer noch die Niederlassung haben. Darf er das? Ich hoffe ihr versteht was ich meine.

Zweite Frage: Ich habe eine Zusatzvereinbarung zur KuG 0 unterschrieben bis zum Tag X. Angeblich dürfen Arbeitgeber es verlängern ohne eine weitere Unterschrift von uns einfordern zu müssen. Ich glaube das nicht. Da die das nur mündlich gesagt haben, denke ich, dass es evtl ein Trick ist. Wenn man dann nicht zur Arbeit erscheint, dass die dann einen fristlos kündigen können. Können die das?

Ich bin bereits 2 Jahre im Unternehmen und wir haben kein Betriebsrat.

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Community-Antworten (8)

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kratzbürste

29.06.2020 um 09:48 Uhr

Kein Betriebsrat! Das ist schon mal schlecht.

Ich schätze, du hast schlechte Karten. Warum suchst du dir keinen Arbeitsplatz in deiner Wohngegend. Du weißt doch, dass dich dein Arbeitgeber los werden will.

T
takkus

29.06.2020 um 10:20 Uhr

"....deswegen steht in meinem Arbeitsvertrag: Arbeitsort „Stadt X“ ( wo die Hauptniederlassung ist ) und „meine Stadt“,...." - tja, Vertrag ist Vertrag. Ich schätze auch, dass Du Wohl oder Übel weiterhin 550 km Arbeitsweg haben wirst.

K
Keineahnung90

29.06.2020 um 12:52 Uhr

Ich bin bewerbe mich schon bei anderen Unternehmen. Wie es bei Jobs so ist, dauert es ein wenig.

Noch haben die noch nicht verlangt, dass ich in die andere Stadt muss. Wollt nur wissen, ob die es dürfen im mich rauszuekeln.

Mir wurde gesagt, dass der Arbeitgeber nur beim ersten Mal die Unterschrift des AN brauch um KuG zu beantragen, da wir kein Betriebsrat haben. Nachdem können die es auch ohne eine weitere Unterschrift verlängern. Stimmt das ?

T
takkus

29.06.2020 um 14:53 Uhr

"Noch haben die noch nicht verlangt, dass ich in die andere Stadt muss."- "Als ich dort angefangen habe, hatten die in meiner Stadt noch keine Niederlassung, deswegen steht in meinem Arbeitsvertrag: Arbeitsort „Stadt X“ ( wo die Hauptniederlassung ist ) und „meine Stadt“, da die bis dahin vor hatten eine Niederlassung hier zu haben."-> ja was nu: arbeitest Du in deiner Heimatstadt oder 550 km entfernt?

K
Keineahnung90

29.06.2020 um 16:00 Uhr

Ich habe immer von meiner Stadt aus gearbeitet. Wenn ich mal zum Hauptsitz musste - was sehr selten war bspw. Zum Sommerfest etc. - dann haben die auch alles übernommen. Ticket + Übernachtung

B
BRHamburg

29.06.2020 um 20:26 Uhr

Was steht den in der Vereinbarung zur Kurzarbeit zum Punkt Mögliche Verlängerung der Maßnahme? Du hast doch ein Exemplar dieser Vereinbarung.

K
Keineahnung90

30.06.2020 um 15:25 Uhr

Zur Kurzarbeit steht in meinem Vertrag nichts drin. Daher musste eine Zusatzvereinbarung unterschrieben werden.

Ich habe per Email eine Nachricht bekommen, dass meine Kurzarbeit verlängert worden ist. Ich habe mich informiert und wenn ich es richtig verstanden habe, nehme ich es stillschweigend an, so lange ich nicht dagegen vorgehe?!

C
celestro

30.06.2020 um 16:21 Uhr

Wenn eine Zusatzvereinbarung nötig war, würde ich spontan davon ausgehen, dass weitere Verlängerungen auch miteinander ausgemacht werden müssen (sofern in der Vereinbarung keine anderslautende Regelung steckt). Woher hast Du denn das mit dem stillschweigend?

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