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2. Arbeitsvertrag, oder nicht

A
annielicht
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

Wenn man für ein halbes Jahr einen befristeten AV (Krankheitsvertretung für FR. X) bekommt, und nach 3 Monaten einen neuen AV (Krankheitsvertretung für FR. Y) bis zum Ende desgleichen Datum des ersten Vertrages, ist dass dann ein zweiter AV. Welche rechte hat der AN bei einer weitern Verlängerung?

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Community-Antworten (4)

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rolfo

22.01.2013 um 10:25 Uhr

Das ist ein befristeter AV mit Zweckbefristung, also, erstmal Krankheitsvertretung für Frau X, diese kommt zurück, damit wäre der Vertrag erledigt. Anschließend neuer zweckbefristeter Vertrag als Krankheitsvertretung für Frau Y. Das Spiel kann unendlich fortgesetzt werden.

K
Kulum

22.01.2013 um 10:28 Uhr

Na nicht unendlich, aber eine Weile schon. Irgendwann könnte man auf die Idee kommen, dass im Grunde immer ein AN krank ist und dann schon auf unzulässige Kettenbefristung erkennen.

Guckst du hier

7 AZR 783/10

R
rolfo

22.01.2013 um 11:23 Uhr

Es gibt da auch ein Urteil des BAG ( Az weiß ich grad nicht) das genau meine Aussage bestätigt. Eine Schreibkraft bei einem Gericht arbeitete über 16 Jahren immer mit zweckbefristetem Vertrag. Bei einem großen Briefverteiler ist sowas der Normalzustand. Sauerei, aber es ist so.

K
Kulum

22.01.2013 um 11:36 Uhr

Nunja, das gepostete BAG-Urteil ist vom 18.07.2012 und folgt einem Urteil des EuGH vom 26.01.2012. Falls dein Urteil tatsächlich frischer sein sollte, immer her, ich lerne gerne dazu. Bis dahin bin ich total überzeugt, dass selbst deutsche Gerichte eine pauschale Aussage wie "Das Spiel kann unendlich fortgesetzt werden." nicht mehr unterschreiben. Selbst wenn dir noch 10 alte Urteile einfallen sollten, in denen es deutsche arbeitsrichter vor 100 Jahren mal anders gesehen haben.

Ist nicht böse gemeint

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