Erstellt am 22.01.2013 um 09:25 Uhr von rolfo
Das ist ein befristeter AV mit Zweckbefristung, also, erstmal Krankheitsvertretung für Frau X, diese kommt zurück, damit wäre der Vertrag erledigt. Anschließend neuer zweckbefristeter Vertrag als Krankheitsvertretung für Frau Y.
Das Spiel kann unendlich fortgesetzt werden.
Erstellt am 22.01.2013 um 09:28 Uhr von Kulum
Na nicht unendlich, aber eine Weile schon. Irgendwann könnte man auf die Idee kommen, dass im Grunde immer ein AN krank ist und dann schon auf unzulässige Kettenbefristung erkennen.
Guckst du hier
7 AZR 783/10
Erstellt am 22.01.2013 um 10:23 Uhr von rolfo
Es gibt da auch ein Urteil des BAG ( Az weiß ich grad nicht) das genau meine Aussage bestätigt. Eine Schreibkraft bei einem Gericht arbeitete über 16 Jahren immer mit zweckbefristetem Vertrag.
Bei einem großen Briefverteiler ist sowas der Normalzustand.
Sauerei, aber es ist so.
Erstellt am 22.01.2013 um 10:36 Uhr von Kulum
Nunja, das gepostete BAG-Urteil ist vom 18.07.2012 und folgt einem Urteil des EuGH vom 26.01.2012. Falls dein Urteil tatsächlich frischer sein sollte, immer her, ich lerne gerne dazu. Bis dahin bin ich total überzeugt, dass selbst deutsche Gerichte eine pauschale Aussage wie "Das Spiel kann unendlich fortgesetzt werden." nicht mehr unterschreiben. Selbst wenn dir noch 10 alte Urteile einfallen sollten, in denen es deutsche arbeitsrichter vor 100 Jahren mal anders gesehen haben.
Ist nicht böse gemeint