Es entzieht sich meiner Kenntnis und meinem Verständnis, warum der thread Arbeitsvertrag gesperrt wurde. Vielleicht ist dieser hier gleich wieder weg, aber, vielleicht ist der Admin ja so gnädig und läßt meine Antwort an K eanuts wenigstens für einen Tag stehen.
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*Ich vermute, Du willst auf "Ausnahmsweise wirksame Befristung trotz nachträglicher schriftlicher Befristungsabrede einen Tag nach der Arbeitsaufnahme" aufmerksam machen ...*
Richtig!

*Wie immer, sollte man sich die Urteilsbegründung sehr aufmerksam durchlesen.*
Nö! Ich wollte, und das schon mit dem sehr bewußt formulierten 1. Satz meiner Antwort, den Ausschließlichkeitsanspruch dieser Aussage etwas gerade rücken:

*Was ist Vorraussetzung für einen wirksam BEFRISTETEN Arbeitsvertrag?
Kleine Hilfestellung: Sicherlich keine mündliche Vereinbarung vor Arbeitsaufnahme*

*Auch wurde das AV NICHT entfristet ...*
Eben!!!!