Ich nochmal:
Ein Kollege erkrankte im letzten Jahr im November und kam erst im Mai wieder. Der Arbeitgeber möchte den bezahlten Urlaub, den der Kollege im Dezember nicht antreten konnte nicht mehr gewähren. Hinweis auf 31.März. Klar. Nun haben alle die tolle Entscheidung gelesen, Europäischer Gerichtshof usw., dass ihm der Urlaub doch noch zusteht. Der AG meinte, der behandelte Fall hätte anders gelegen, weil der klagende AN aus dem Unternehmen ausgeschieden war und außerdem ein ganzes Kalenderjahr gefehlt hatte. ?
Die Problematik kann jederzeit wieder auftauchen. Muß der Urlaub noch gewährt werden oder nicht. Wollten dann auch den ganzen Kollegenkreis richtig informieren können.
Haben viel dazu gelesen, richtig klar ist es uns nicht. Keiner ist GewerkschMitgl. Danke.