Erstellt am 16.06.2009 um 19:34 Uhr von Lohengrin
@nutella,
es ist Richtig das in dem Verhandelten Fall der Urlaub nach Kündigung ausgezahlt wurde. Der Grundsatz ist aber (sh. auch BAG Urteil) das der (gesetzliche!!!) Uralub nicht mehr durch Krankheit verfällt, auch wenn nicht gekündigt wurde.
Allerdings kann es sein ,das wenn Euer AG sich weigert den Anspruch anzuerkennen der betroffene AN seinen Anspruch durchesetzen muß.
Mfg,
Lohengrin
Erstellt am 16.06.2009 um 19:41 Uhr von Nutella
Lohengrin,
es handelt sich in der Tat um einen Teil der 24Tage. Ja, da muss er wohl zum Anwalt. Geht immerhin um eine Woche. Und die Zeiten sind mager.
Danke Dir :-)
Alles Gute für Dich
Nutella
Erstellt am 16.06.2009 um 20:20 Uhr von erwin
Hier auch die neue BAG-Rechtsprechung
BAG: Urlaub darf nicht mehr wegen längerer Krankheit automatisch verfallen
http://www.zgv-online.de/Themen/Arbeit-Soziales/Arbeitsrecht/E4291.htm
http://www.haufe.de/SID61.eph1hUoeTC8/personal/newsDetails?newsID=1237914739.22
Erstellt am 16.06.2009 um 20:23 Uhr von Nutella
Super, Erwin
daannkee ;-))
Grüßle Nutella
Erstellt am 17.06.2009 um 01:59 Uhr von Catweazle
@Nutella,
warum sollte der BR hier nicht seinen Mitbestimmungsverpflichtungen nachkommen.
Ich denke hier an § 87 5. BetrVG und ggf. an die Einigungsstelle.
Erstellt am 17.06.2009 um 17:49 Uhr von Nutella
Danke catweazle,
der §87,5 BetrVG ist ja klar. Wollten auf jeden Fall nochmal das Gespräch mit AG mit mehr "Grundlagenwissen" aufnehmen. Soll ja fundiert ergründet werden, auch für alle anderen AN. Drücken gilt nicht.
Werden uns dazu auch die Tipps zur BAG-Rechtsprechung, von erwin anschauen.
AG hat ja unsere mündl und schriftl Einwände erhalten. Einigungsstelle androhen wirkt ja oft auch schon :-))
Grüßle, Nutella
Erstellt am 02.07.2009 um 19:49 Uhr von solarkrieger
Da ist auch noch das Europäische Recht anzuwenden.
Urlaub ist unverfallbar. Das EU-Recht steht über und da müssen wir uns dran halten.
Hab leider den § nich parad.