Heranziehung aus dem Urlaub
Hallo, ein Kollege wurde aus seinem Urlaub wegen einem Vorfall in der Fa herangezogen um sich dazu zu äußern. Der Chef bietet eine stundengutschrift an. Der Kollege möchte aber den kompletten Urlaubstag wieder haben. Wie kann ich als br argumentieren? Habe nichts gefunden leider.
Community-Antworten (13)
15.12.2013 um 12:01 Uhr
Warum ist er im Urlaub überhaupt in die Firma gegangen? Urlaub ist Urlaub, da hättever noch nicht einmal mit dem Chef reden müssen. Klar, nun ein Ersatzurlaubstag.
15.12.2013 um 12:13 Uhr
Ja, dass haben wir ihn auch gefragt. Aber nun war er halt da. Für mich ist es jetzt wichtig wo ich das finde das ihm der komplette Urlaubstag gutgeschrieben wird.
15.12.2013 um 12:20 Uhr
Urlaubstage sind arbeitsfreie Tage. Wie viel Sunden gearbeitet wird ist egal. Auch für eine Teilzeitkraft, die zum Beispiel nur 3 Stunden am Tag arbeitet, ist ein Urlaubstag ein Urlaubstag.
Darum ist dem Kollegen ein ganzer Urlaubstag gut zu schreiben.
15.12.2013 um 13:29 Uhr
Wer sagt, dass der Töffel im Urlaub zur Arbeit gehen kann, und es muss ihm was gutgeschrieben werden dafür? Im Gegenteil, dem gehören die Hammelbeine langgezogen!
15.12.2013 um 13:53 Uhr
Hallo Topas hast Du schon mal was von Abhängigkeitsverhältnis gehört bevor Du andere Leute als Töffel bezeichnest und ihm die Hammelbeine langziehen willst?
15.12.2013 um 14:20 Uhr
Vielen dank Leute. Nur benötige ich noch immer eine Quelle auf die ich mich beziehen kann. Kann ja schlecht dem Chef sagen ist so weil es so ist. Lol
15.12.2013 um 14:30 Uhr
@Achilles
Ihr müsst dem AG nicht sagen das ihr richtig handelt und den § nennen. Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Der AG müsste euch vorwerfen das ihr gegen xy verstösst und das er um Abhilfe bitten da er sich sonst an die Gerichtsbarkeit wenden müsste. Dann nämlich wüsste er auch das dies im §33 BetrVG steht. Und wenn er das weiss kanner euch nix vorwerfen da ihr richtig gehandelt habt.
15.12.2013 um 14:59 Uhr
Na wahrscheinlich gehts doch so aus, dass der Arbeitnehmer seine Stunden gut geschrieben bekommt. Der Betriebsrat den AG rügen wird weil der den AN aus dem Urlaub geholt hat. Und der Arbeitnehmer bestimmt nicht zumArbeitsgericht läuft wegen einem Urlaubstag :-)
15.12.2013 um 15:41 Uhr
Ok, vielen dank euch allen.
15.12.2013 um 20:59 Uhr
!!!!!!Wirklich alles Topgeile Antworten!!!!!!!
Zielführend ist hier, außer die gelungene Dokumetierung von Bla Bla Gelaber, leider garnichts.......
15.12.2013 um 21:05 Uhr
@Fassungsloser
Dann hast Du Dich ja gut eingereiht.
15.12.2013 um 21:17 Uhr
Immer gerne…
Deine Antwort war übrigens die beste……
Soviel Antwort, auf sowenig Frage……echt Geil……vor allem die Antworten auf nicht gefragtes…
15.12.2013 um 22:34 Uhr
Fassungsloser, du Sprücheklopfer. Ich schlage vor, du lässt das Fassungs von deinem Pseudonym weg. Der Rest ist dann zutreffend.
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