Erstellt am 02.05.2009 um 09:49 Uhr von Lohengrin
@Johann,
Wenn man dem Urteil folgt, hast du nur Anspruch auf den gesetzlichen Urlaub (sorry, DJ). In deinem Beispiel hieße das du hast nur noch Anspuch auf eine Woche. Zusätzlich der Sonderurlaub nach SGB.
Wenn Du natürlich einen netten AG hast, kann es sein das er Di den kompletten Urlaub gewährt. Ansonsten würde das vermutlich ein Streifall werden.
Mfg,
Lohengrin
Erstellt am 02.05.2009 um 09:55 Uhr von DonJohnson
och, keine Ursache - meine Meinung hierüber kennst du und warten wir mal ab, wann ein ähnlicher Fall vor das BAG geht. Dann wird meine These bestätigt. Ich würde wenn dann grundsätzlich den im AV oder durch TV begründeten Urlaub verlangen....
Erstellt am 02.05.2009 um 10:06 Uhr von Waschbär
@johann,
da es aktuell noch keine Ausarbeitung zu den Feiheiten gibt, kannst du dich nur auf das was im BuG steht einschiessen, es gibt noch viele fragen und bestimmt wird das so sehr toll ausehende Urteil bestimmt noch "eingeengt".
Erstellt am 02.05.2009 um 10:14 Uhr von DonJohnson
@waschbär
Also das sehe ich in der Tat anders. Klar ging es in diesem Fall um den gesetzlichen Urlaubsanspruch, da aber der AV oder ein eventueller TV bezüglich des Günstigkeitsprinzig über dem Urteilsspruch steht, würde ich auf einhaltung des AV bzw TV beharren. Dort stehen nciht die gesetzlichen Urlaubstage, sondern andere. Ich kann doch nicht hingehen und sagen - die gesetzlichen reichen. Das würde bedeuten, dass per BAG der AV bzw TV ausgehelbelt wurde. Das kann und werde ich nciht glauben.
Weiterhin wird das Gesetz ja diesbezüglich geändert - solange entscheidet das BAG halt nach dem Spruch. Wie es entscheidet, wenn die Sachlage anders als in dem Fall ist, müßte man dann gegebenenfalls sehen!
Ich bin da sehr optimistisch ;-)))
Erstellt am 02.05.2009 um 11:30 Uhr von waschbär
@DonJohnson,
stimmt, aber die Rezesion hast du noch im Blick... ??? Oder glaubst du das die gebeutelten AGs aktuell bei der Kurzarbeit sochle Geschenke verteilen werden? Auf Perspetive wird die Arebeitslosen Zahl steigen, machen wir uns nichts vor die Kurzarbeit ist nur ein Vorgeschmack... eine Verzögerung zur arbeitslosigkeit.Alles schon beschlossen und unter Dach und Fach........
Und was meinst Du selbst wenn die Richter es milde nehmen, wer wird im Betrieb wohl unter diresen umständen das Mobbingopfer?
Erstellt am 02.05.2009 um 11:37 Uhr von DonJohnson
Mein lieber kleiner Pelz...
Schön wäre es in der Tat, wenn du beim Thema bleiben würdest! Von der Rezession reden wir nciht, und dass sich die Abwrackprämie in naher Zukunft als Bummerang erweisen wird, auch nciht.
Bleibe bitte beim Thema lieber pelziger Zeitgenosse...
Erstellt am 02.05.2009 um 12:24 Uhr von waschbär
@DonJohnson,
als BR musst du aber auch Real und auf Zukunft schauen. Oder machtst du deine Belüsse immer ins Blaue ? Also ich wäge immer grene ab und unser Lieblingsspiel im RAt heisst was Passiert dann.... Also etwas in Zukunft sehen, hat schon geholfen.Mir dünnkt du bist der Sozialromantiker.
Erstellt am 02.05.2009 um 12:31 Uhr von DonJohnson
Nun, unsere Beschlüsse fassen wir nicht ins blaue, sondern wenn wir blau sind. Das nochmals als Entkräftung, dass immer nur Kaffee getrunken wird. Bier, Wein Sekt und Vodka sind durchaus Alternativen ;-)))
Oh mein Kuschelbär, glaub mir, soweit reicht meine Kristallkugel - die Augen verschließe ich wisse nciht!
Erstellt am 02.05.2009 um 12:54 Uhr von waschbär
@DJ,
"Oh mein Kuschelbär..." alter wenn ich dich in die Pfoten bekomme ..... Alkohol wurde bei uns untersagt, weil komischerweise gab es dann immer doppestimmen .-)))
Erstellt am 03.05.2009 um 23:34 Uhr von DerAlteHeini
Das BAG hat am 24.03.2009, BAG, Az 9, AZR 983/07, diese Frage abschließend entschieden.