Gesetzlicher Urlaub ist auch bei Langzeiterkrankung abzugelten

In Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 20.01.2009 (siehe W.A.F.-Newsletter 1/2009) entschied das LAG Düsseldorf, der gesetzliche Urlaubsanspruch von vier Wochen pro Jahr sei auch dann abzugelten, wenn der Arbeitnehmer während des gesamten Urlaubsjahres und Übertragungszeitraums krankgeschrieben war. Das gilt auch für den Zusatzurlaub für schwerbehinderte Arbeitnehmer.
Für wie viele Jahre besteht Anrecht auf den Urlaub?
Welcher Urlaub wird zuerst genommen? Der gesetzliche oder der tarifliche? Angenommen ich habe drei Wochen Urlaub (von meinen sechs Wochen) genommen. Habe ich nun nach Krankheit Anspruch auf drei Wochen oder nur auf eine Woche?