Aufhebungsvertrag
Hallo,
Bei uns im Betrieb gibt es einen Arbeitnehmer der am Montag einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat. Nun hat er es sich anders überlegt und will seine Entscheidung rückgängig machen. Geht das?
Danke
Community-Antworten (4)
09.02.2012 um 19:20 Uhr
Hallo, wenn der AG nicht will dann NEIN! Man sollte sich schon vorher überlegen was man Unterschreibt.
09.02.2012 um 19:51 Uhr
@poohbear, dieser Zug ist abgefahren! Wurde der Kollege gedrängt und unter Druck gesetzt, bestände die Möglichkeit gerichtlich dagegen vorzugehen. Die Problematik ist die Beweisbarkeit.....
10.02.2012 um 11:01 Uhr
Wurde der Kollege gedrängt und unter Druck gesetzt,
Zur Erklärung dessen: §123 BGB. Die "Täuschung" bzw. "Drohung" könnte z.B. in der Aussage bestehen, der MA "müsse" den Aufhebungsvertrag unterschreiben, sonst erfolge eine Kündigung. Denn "müssen" muß einen derartigen Vertrag niemand unterschreiben, niemand kann einem AN das Recht nehmen stattdessen eine Kündigung zu erhalten und diese dann auf Zulässigkeit überprüfen zu lassen (sie anzufechten). Das ein Aufhebungsvertrag zulässig ist um einer drohenden Kündigung zuvorzukommen heißt nicht das man einen derartigen auch unterschreiben MUSS. Derartiges MUSS eine freie Willensentscheidung sein.
10.02.2012 um 13:10 Uhr
Hallo poohbear,
wie rkoch schreibt kann es schon Ansätze geben, die Wirksamkeit des Aufhebungsvertrages anzufechten. Möglicherweise steht sogar ein Widerrufsvorbehalt drin? Dann reicht eine schriftliche Erklärung. In jedem Fall kann ich nur raten: Beratung durch einen Anwalt einholen!
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