Erstellt am 09.02.2012 um 18:20 Uhr von mainpower
Hallo,
wenn der AG nicht will dann NEIN!
Man sollte sich schon vorher überlegen was man Unterschreibt.
Erstellt am 09.02.2012 um 18:51 Uhr von MonaLisa
@poohbear,
dieser Zug ist abgefahren!
Wurde der Kollege gedrängt und unter Druck gesetzt, bestände die Möglichkeit gerichtlich dagegen vorzugehen. Die Problematik ist die Beweisbarkeit.....
Erstellt am 10.02.2012 um 10:01 Uhr von rkoch
> Wurde der Kollege gedrängt und unter Druck gesetzt,
Zur Erklärung dessen: §123 BGB. Die "Täuschung" bzw. "Drohung" könnte z.B. in der Aussage bestehen, der MA "müsse" den Aufhebungsvertrag unterschreiben, sonst erfolge eine Kündigung. Denn "müssen" muß einen derartigen Vertrag niemand unterschreiben, niemand kann einem AN das Recht nehmen stattdessen eine Kündigung zu erhalten und diese dann auf Zulässigkeit überprüfen zu lassen (sie anzufechten). Das ein Aufhebungsvertrag zulässig ist um einer drohenden Kündigung zuvorzukommen heißt nicht das man einen derartigen auch unterschreiben MUSS. Derartiges MUSS eine freie Willensentscheidung sein.
Erstellt am 10.02.2012 um 12:10 Uhr von BRFrage
Hallo poohbear,
wie rkoch schreibt kann es schon Ansätze geben, die Wirksamkeit des Aufhebungsvertrages anzufechten. Möglicherweise steht sogar ein Widerrufsvorbehalt drin? Dann reicht eine schriftliche Erklärung. In jedem Fall kann ich nur raten: Beratung durch einen Anwalt einholen!