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Aufhebungsvertrag

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Rotekatze
Nov 2016 bearbeitet

Sehr geehrte Herren, Ich habe von meiner chefin einen Aufhebungsvertrag erhalten mit dem war ich beim Arbeitsamt diese sagten mir das hinten am vertrag ein Zusatz steht das wen ich vom 9.08-30.92013 krank feiern würde bekäme ich eine fristlose kündigung. das arbeitsamt sagte mir das, das nicht rechtens ist,da ich ja sowieso bis ende 30.9.2013 frei gestellt wurde. Könnten sie mir bitte weiterhelfen

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Community-Antworten (5)

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Charlys

19.08.2013 um 18:19 Uhr

Aus welchem Grund solltevden fristlos gekündigt werden? Gab es eine Abmahnung? Gab es viele auffallende Krankenfehltsge und eine negative Gesundheitsprognose? Die AfA ist hier auch der falsche Ansprechpartner. Wenn dann ein RA. Hier kann keiner eine verbindliche Rechtsauskunft geben. IdR gibt es aber bei Abfindungen eine Sperrzeit beim ALG I und eine Anrechnung dieser teilweise auf das ALG I. Hierzu könnte die AfA eine verbindliche Aussage geben. Oft schreiben AG in Aufhebungsverträge, dass bei Ablehnung eine Kündigung folgt um so ggf eine Speere beim ALG I zu vetmeiden. Die AfA muss dieses aber nicht so tun, sie kann weil Jobverlusst selbdt herbeigeführt die Speerzeit verhängen, spart der AfA ja auch Geld.

S
Snooker

19.08.2013 um 19:29 Uhr

Aus welchem Grund sollte denn fristlos gekündigt werden?

Ist bei einem Aufhebungsvertrag unerheblich die Frage. Ein Aufhebungsvertrag ist keine Kündigung. Sondern eine Beiderseitige Willenserklärung über die Beendigung des Vertrages.

Gab es eine Abmahnung? Unerheblich bei Aufhebungsverträgen

Gab es viele auffallende Krankenfehltage und eine negative Gesundheitsprognose? Auch das ist im vorliegendem Fall unerheblich, da das Vertagsende mit dem Aufhebungsvertag eh schon beschlossen ist.

Die AfA ist hier auch der falsche Ansprechpartner. Auch diese Aussage ist so nicht richtig. Bei Aufhebungsverträgen folgt i.d.R. eine Sperre der Bezüge von der Arge, da man mit dem Aufhebungsvertrag seine Einwilligung zur Arbeitslosigkeit gegeben hat. Hier kann ein die Arge aufzeigen und welchen Voraussetzungen man um eine Sperrzeit herum kommt. In der Regel ist dies nur der Fall wenn in dem Aufhebungsvertrag eindeutig zu erkennen ist das man diesen weg so beschritten hat weil es betriebsbedingt eine Weiterbeschäftigung nicht möglich war.

C
Charlys

19.08.2013 um 20:33 Uhr

Snooker, der AG hat hier ein Aufhebungsvertrag angeboten und droht bei Weigerung mit fristloser Kündigung. Also besteht ein Arbeitsverhältnis was der AG vorzeitig beenden will. Fristlose Kündigungen bedürfen aber Gründe. Also was ist falsch? Sperren gibt es immer wenn man auf seine zustehende Kündigungsfristen verzichtet. Denn warum soll die AfA hier zahlen wenn der AG nicht kündigen kann. Kenne ich ubrigens nicht nur als BR, sondern auch von Bekannten die so handelten. Früher hat die AfA noch solche Zusätze, also dass sonst gekündigt würde akzeptiert, heute bei den Sparmaßnahmen und dem steten Druck die Zahlen der Arbeitssuchenden zu senken nicht mehr. So auch die klare Aussage eines Bereichsleiters der AfA.

S
Snooker

19.08.2013 um 20:41 Uhr

Sperren gibt es immer wenn man auf seine zustehende Kündigungsfristen verzichtet. Und diese Aussage ist so nicht richtig. Verweist man auf betriebsbedingte Gründe erfolgt nicht zwingend eine Sperre.

Bisher würde Kündigung angedroht. Dies muss aber nicht so sein das diese auch ausgesprochen werden kann.....ebend wegen der Gründe die vielleicht nur vorgeschoben aber haltlos sind. Darum ging es aber in der Frage nicht. Also erst mal beim Hauptaugenmerk der Fragestellung bleiben.

G
gironimo

19.08.2013 um 20:43 Uhr

Ist der Vertrag denn schon zustande gekommen? Hast Du unterschrieben?

Ich denke schon, dass der Zusatz nicht rechtens ist. Schon allein die Vermutung man würde "krank feiern" !! Und dann kann man ja selbst nicht voraussehen, wie die Gesundheit sich entwickelt. Aber wenn Du sowieso frei gestellt bist - was soll dann die Passage.

Ich denke mal - wir wissen zu wenig von Deinem Vertrag.

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