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Kurzarbeit, nicht für BR?!

G
Gustl
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen BR-Kollegen,

ist bei einer Kurzarbeit das BR-Gremium (3`er) hiervon ausgenommen? Wenn ja, worauf kann ich mich beziehen?

Bei uns ist Thema, dass wir verkauft werden. Da wir zur Zeit eine vorläufige Insolvenz am laufen haben, sind die Aufträge zurückgegangen und dadurch entsteht die Möglichkeit der Kurzarbeit. Das nimmt natürlich der neue Investor noch mit.

Danke für die Antworten.

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Community-Antworten (3)

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rolfo

01.09.2015 um 11:07 Uhr

Ausgenommen von der Kurzarbeit grundsätzlich nicht. Aber ihr beraumt eben Sitzungen an, soviel wie nötig, werdet sowieso viel Arbeit haben mit dem Betriebsübergang

P
Pickel

01.09.2015 um 11:22 Uhr

Rolfo, dein Vorschlag ist nicht zu Ende gedacht.

Erstens hat BR-Arbeit grundsätzlich erst einmal in der AZ zu erfolgen. Davon abgesehen, wird notwendige BR-Arbeit außerhalb nicht ausgezahlt, sondern per Freizeitausgleich verrechnet. Wenn also die BRM jetzt Stunden machen, werden sie im besten Falle die Arbeitszeit verlagern. Mehr Brutto gibt es damit nicht.

R
rolfo

01.09.2015 um 13:21 Uhr

Die Zeit der Betriebsratstätigkeit ist Arbeitszeit, wird vom Kurzarbeitsgeld ausgeschlossen. Für die restliche Zeit gibt's dann KUG

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