Erstellt am 11.03.2009 um 14:50 Uhr von iddie3
Auch BRM sind AN und dürfen somit Kurzarbeit machen.
Ausnahme bilden meines Erachtens nur freigestellte Betriebsräte.
Erstellt am 11.03.2009 um 15:33 Uhr von seppel1
@krümmel8
die Zeiten der Mandatswahrnehmung fallen aus der Kurzarbeit heraus. Macht also ein BRM (vollfreigestellt) vollumfänglich Mandatsaufgaben nimmt er nicht an der Kurzarbeit teil.
Weiter wird nicht im gesamten Betrieb vollumfänglch Kurzgearbeitet, fallen auch oder vielleicht auch gerade in der Zeit der Kurzarbeit und wegen der Kurzarbeit Mandatsaufgaben an und der BR ist in dieser Funktion gefordert und dann daher nicht in Kurzarbeit.
Kurzarbeit fällt nur für die arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung an. Die Mandatsaufgaben gehören nicht zu den arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistungen.
Ob es auch wegen dem verständnis bei den betroffenen AN gut ist sich als BR aus der Kurzarbeit ausnehmen zu lassen ist eine andere Sache
Erstellt am 11.03.2009 um 15:57 Uhr von krümmel8
ok - also wenn ich BR Sitzungen, Ausschussarbeit, Vertretung des BRV etc habe habe ich keine Kurzarbeit. Ansonsten falle ich also unter die angekündigte Kurzarbeit.
Erstellt am 11.03.2009 um 16:08 Uhr von seppel1
@krümmel8
Mandatszeiten muss der AG "normal" vergüten. Aber an besten einmal ein Gespräch mit der zuständigen AfA fühen und die Fakten nochmals besprechen. Bei der AfA sitzen die Fachleute für Kurtarbeit.
Es gibt auch ein Infotelefon Telefon: 01805 / 67 67 12*
Montag bis Freitag von 8.00 bis 20.00 Uhr
Festpreis 14 Cent/Min.
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Erstellt am 11.03.2009 um 16:27 Uhr von krümmel8
ok
Vielen Dank für die schnelle Hilfe!!!
Erstellt am 11.03.2009 um 17:16 Uhr von Petrus
Es kann natürlich auch dabei herauskommen: Du machst halb deine BR-Arbeit und halb Kurzarbeit.
Denn der ArbGeb wird sich auch an den § 78 BetrVG erinnern und nicht den Eindruck aufkommen lassen wollen, dass Du als BR Vorteile (=weniger Verdienstausfall) hättest ...
Erstellt am 11.03.2009 um 18:03 Uhr von seppel1
@Petrus
Hallo "Himmelsbote", weil ein BR seine Mandatspflichten wahrnimmt erhält er keine Vorteile. Es ist sein Pflicht seinen Mandatsaufgaben nachzukommen. Es ist weiter nun einmal so, dass BR-Arbeit nicht als Kurzarbeit geht. Diese Zeit muss der AG aus der Kurzarbeit herausnehmen. Es gibt für diese Ziet auch kein Kurzarbeitergeld. Denn die Kosten des BR trägt der AG und nicht der Steuerzahler.
Wenn z.B. ein AG ein vollfreigestelltes BRM auf die Liste der Kurzarbeiter aufnimmt und die AfA davon Kenntnis erhält streicht sie diesen wieder.
Es ist auch ganz klar nachvollziehbar. Stelle Dir nur einmal vor, ein Betrieb macht nicht vollschichtig Kurzarbeit und die BRM incl. der EBRM kommen aber mehrheitlich aus den Abteilungen mit Kurzarbeit. Dann wäre der BR Beschluss/ handlungsunfähig und dieses könnte zum Nachteil der AN kommen.
Ich habe auch noch nie ewtas gelesen, dass Kurzarbeit ein Verhinderungsgrund ist. Denn es ist ja wohl auch bekannt, Kurzarbeit darf nicht mit Urlaub verglischen werden. Der Kurzarbeiter steht in der Zeit der Kurzarbeit der AfA zur Verfügung wie ein arbeitslos gemeldeter. Er kann von der AfA entsprechend eingesetzt werden, sogar als 1,- € Jobler.
Er kann auch während der Kurzarbeit nicht in Urlaub fahren, es sei denn die AfA hat ihm das genehmig/ Freigestellt.
Erstellt am 12.03.2009 um 08:12 Uhr von rolfo2
Ich denke, ihr redet hier aneinander vorbei, stellt sich die Frage, macht Krümmel auch bei Nichtkurzarbeit die Hälfte seiner Arbeitszeit BR Arbeit? Und womöglich immer genau an den Tagen wo er jetzt Kurzarbeit hätte ?
@ Krümmel
Ohne dir auf die Zehen treten zu wollen hört es sich doch so an als ob du Betriebsratsarbeit vorschieben willst um nicht Kurzarbeit zu machen und keine Einkommenseinbußen hast.
Freigestellte BR gehen nicht in Kurzarbeit, oder nur dann wenn 100 % der MA zu 100% Kurzarbeit machen, dann ist ja auch keiner mehr im Betrieb!
Erstellt am 12.03.2009 um 08:24 Uhr von krümmel8
Hallo rolfo2,
ich wollte wissen wie es rechtlich zu sehen ist, wie ein BR-Mitglied im Falle der Kurzarbeit zu sehen ist.
Es wurde mir ja jetzt hier bestätigt, dass ich Kurzarbeit machen muss und falls wir Sitzungen etc haben das diese dann aus der Kurzarbeit rausfallen.
Hat ja seppel1 auch geschrieben.
Erstellt am 12.03.2009 um 08:34 Uhr von rolfo2
Dann sind wir uns ja einig, sorry, war nicht bös gemeint, habe diese Diskussion im BR erlebt, als plötzlich angebliche BR-Arbeit gemacht werden wollte die in normalen Zeiten niemand interessiert hat und nur darum um sein Einkommen zu halten.
Erstellt am 16.03.2009 um 10:01 Uhr von mic34
@all,
Kurzarbeit ist dazu gedacht Arbeitsmangel zu kompensieren. Aus Erfahrung weiss ich aber, dass gerade in solchen Zeiten der Betriebsrat sich nicht über Arbeitsmangel beklagen kann.
Erstellt am 16.03.2009 um 16:15 Uhr von krümmel8
Hallo mic34,
stimmt auch wieder.
Dieses Thema wirft so viele Fragen auf - da weiß man garnicht wie man sich korrekt verhalten soll.
Einerseits hat der eine recht - BR-Mitglieder sollen nicht benachteiligt aber auch nicht bevorteilt werden, anders herum können wir uns vor BR Arbeit auch nicht beklagen - da gibt es eine Menge zu tun.
Wie verhält man sich korrekt.
Erstellt am 19.03.2009 um 19:54 Uhr von STAN001
Im Prinzip ist es nur ein moralisches Problem, den theoretisch ist es möglich, den BR grundsätzlich aus der Kurzarbeit zu nehmen.
Grundsätzlich ist es am Besten in der zugehörigen BV zur Kurzarbeit die BR-Arbeit aufzunehmen (z.B. grundsätzlich 2x im Monat)
Gleichzeitig sollten Betriebsversammlungen (alle 3 Monate) stattfinden. Dabei kann (sollte) man Aufklärungsarbeit leisten, um den "Wählern" zu erklären, warum BR-Mitglieder nur wenig (oder sogar keine Kurzarbeit) hat.