BR und Kurzarbeit - müssen die BR Mitglieder auch in die Kurzarbeit?
Wir gehen ab nächstes Jahr voraussichtlich für 2 Monate in Kurzarbeit also für Januar und Februar für folge Monate ist ungewiss. Bei uns gibts nur Zwei Abteilungen, allerding es ist nur die eine Abteilung die ins Kurzarbeit gehen. Die Frage ist,müssen die Bestehende BR Mitglieder auch in die Kurzarbeit oder dürfen sie die volle Leistung aufbringen für eventuelle BR arbeiten, kann die GL uns zwingend in die Kurzarbeit schicken die BR Mitglieder
Community-Antworten (2)
15.12.2008 um 15:37 Uhr
Natürlich können auch BR Mitglieder in Kurzarbeit geschickt werden, sofern nicht freigestellt. Erforderliche BR Arbeit könnte ihr trotzdem machen, also BR Sitzungen etc.
15.12.2008 um 21:46 Uhr
Ich sehe es genau wie rolfo2. Wir haben das Problem mit Kurzarbeit zum Anfang des Jahres auch und ich muß sagen das es auch bei uns im Gremium solche fragen gab. Ich Persönlich finde es mehr als Unfair den anderen Kollegen gegenüber wenn einzelne Mitarbeiter Aufgrund ichrer zugehörigkeit zum Gremium bevorzugt werden. Das ist in meinen Augen nicht viel weniger als unerlaubte Förderung durch den Arbeitgeber!! Bei Freigestellten mag der Fall nicht so eindeutig liegen aber bei allen anderen schon.
Zudem kann ich dir versichern das in solchen Krisenzeiten viele Mitarbeiter noch genauer hinschauen was der Betriebsrat macht als sonst, ich hatte schon Persönlich dazu Fragen!!
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