Habt Ihr bereits Erfahrungen mit dem Urteil des EuGH vom 20.01.2009 zum Thema Urlaubsübertrag nach Krankheit gemacht?

Eine Kollegin ist nach sehr langer Krankheit (1 1/2 Jahre) in dieser Woche zurückgekehrt.
Die Personalabteilung hat ihr gesagt, dass ihr Urlaubsanspruch aus 2008 erloschen ist.

Ich bin jetzt der Meinung, dass es nach dem EuGH Urteil ja nicht richtig ist und das sie sehrwohl noch einen Anspruch auf ihren Jahresurlaub aus 2008 hat.

Vielen Dank für Eure Antworten.