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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

EuGH-Urteil Abgeltung von Jahresurlaub

S
sarmale
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Waschbär oder andere, zu deinem Beitrag vom 19.03.09 hinsichtlich der rückrechnung von Urlaubstagen bis zu drei Jahren. Thema EuGH-Urteil: Abgeltung v. Jahresurlaub bei dauerhafter Erkrankung. Wo kann ich das denn nachlesen mit den 3 Jahren? Habe einen aktuellen Fall aus 2008. Danke im Voraus!

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Community-Antworten (3)

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Lotte

25.02.2010 um 23:28 Uhr

sarmale, google mal BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 24.3.2009, 9 AZR 983/07 Aber wieso 3 Jahre?

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Werner

26.02.2010 um 07:18 Uhr

Das ist nunmal die normale Verjährungsfrist.

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Waschbär

26.02.2010 um 10:12 Uhr

@sarmale, wegen Urlaub ... bei Krankeit > Verjährt nicht. Das kommt WEIL es NOCH keine Entscheidung GIBT wie lange der Urlaub nachwirkend genommen werden kann. Bis Dato gibt es NOCh keine entkültige Entscheidung SO das die VErjährung eben bis zu drei Jahren sein kann. !

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