Erstellt am 30.10.2008 um 08:37 Uhr von carrie
@co$mo
Habe zwar keine Erfahrung damit aber vielleicht hilft dieser Link etwas:
http://www.gesamtmetall.de/Gesamtmetall/MEOnline.nsf/id/A504FCFC37BBD3D3C12572A6002713CA?open&ccm=080038
Erstellt am 30.10.2008 um 11:15 Uhr von RAKO
@carrie
Ein Link zu unseren geliebten Arbeitgebervertretern ??
@co$mo
Was Langzeitkonten angeht gibt es leider ein Begriffewirrwarr (siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Lebensarbeitszeitkonto).
Wir haben ein Langzeitkonto, was aber nach Wiki eigentlich ein Flexikonto. Welche Variation strebt Ihr an?
Erfahrungen mit dem Flexikonto:
Aufpassen bei der Mitbestimmung! Wir haben lt. BV unsere Mitbestimmung auf ein Informationsrecht reduziert :-/
Aufpassen bei der Kündigungsklausel! Ohne Rückfallklausel geht Eure LangzeitBV in die Nachwirkung und Ihr kriegt Sie nur noch weg, indem Ihr eine neue abschliesst.
Aufpassen bei den Regelungen zum Kontoabbau z.B. bei Auftragsmangel! Ohne konkrete Druckregelungen (Betr. Kündigungen erst wenn Kontostand < 0, etc.) habt ihr am Ende aufgeblähte Konten und trotzdem Entlassungen, Kurzarbeit, etc.
Aufpassen bei der Finanzierung! Rechtlich werden Sozialversicherungsbeiträge fällig, wenn die Arbeit geleistet wird, nicht wenn der Lohn gezahlt wird. Erst das Flexi-Gesetz und die entsprechenden Änderungen an SGB IV haben das geändert. Mit Flexi II stehen die nächsten Änderungen in den Startlöchern. I.d.R. werden die Arbeitgeber die Finanzierung über eine bilanzielle Rückstellung abdecken - nur ist die nichts mehr wert, wenn kein Geld mehr da ist: Keine Arbeit = Kein Geld -> was tun ? -----> Insolvenzsicherung
Aufpassen bei der Abgrenzung Lang-/Gleitzeit und Mehrarbeit: Mehrarbeit in einem Gleitzeitbetrieb ist eine Gummigeschichte. Wann ist länger arbeiten Gleitzeit, wann Mehrarbeit, wann Langzeit. Koexistenz Langzeit/Mehrarbeit ?
Aufpassen bei den Grenzen: Wir haben +250/-150 ausgehandelt. Plus nimmt der Arbeitgeber gerne an, Minus gibts nur auf dem Papier - oder wenn der Arbeitgeber darstellen will, dass Einzelpersonen nichts zu tun haben -> Versetzungsbedarf, betr.bed. Kündigung. Insofern wichtig: Mitbestimmung!
Aufpassen im Geltungsbereich eines TV: viele TV sehen vor, dass die IRWAZ nach spätestens x Monaten im Durchschnitt den tariflichen Wert erreichen muss, d.h. das Konto muss innerhalb dieses Zeitraums einmal durch die Null gehen. Ausnahme: spezielle TV zur Beschäftigungssicherung oder eben Lebensarbeitszeitkonto. Auch SGB IV bezieht sich auf Ausgleichszeiträume. Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass das BAG die Vorrangregelung des TV bezüglich ausgleich eindeutig als bindend definiert hat - bis heute interessiert das aber keine Sau! Es werden weiterhin BVs ohne Ausgleichszeiträume oder mit Ausgleichszeiträumen aber mit einem von NULL abweichendenden Zielwert vereinbart....
Wenn allerdings das ganze sauber ausgearbeitet ist (ist es bei uns NICHT! - Wir arbeiten dran und solange machen wir wieder Überstunden!) stellen Flexikonten in Betrieben mit schwankendem Auftragseingang ein beiderseitiges Mittel zur Stabilisierung dar - wenn auch leider vor allem zu Gunsten des Arbeitgebers, da ein Teil des Betriebsrisikos, welches der AG eigentlich alleine trägt (BGB), auf die AN abgewälzt wird. Die relative Arbeitsplatz und Entlohnungssicherheit trägt aber schon zur Beruhigung der AN bei.
Ach ja: fast vergessen: Textbausteine zu BV: http://www.boeckler.de/dbbv_83628.html