Datenschutz zum Thema Krankheit
Der Arbeitgeber möchte in einem öffentlichen Kalender (zugänglich für alle Mitarbeiter) eintragen, wer krank oder außer Haus ist (egal ob Schulung oder Urlaub) - ist das Aufgrund des Datenschutzes zulässig? Der Arbeitgeber besteht darauf, das "krank" im Kalender steht, der BR hat vorgeschlagen "abwesend" oder "außer Haus" zu schreiben.
Community-Antworten (2)
06.07.2010 um 13:00 Uhr
Hallo DJSrat also aus meiner Zeit als Datenschutzbeauftragter weiß ich noch: Ein öffentlicher Kalender ist schon mal sehr problematisch. Damals ging es um die Urlaubsplanung. Das da drin dann auch noch was von Krank steht geht überhaupt nicht! Paragraphen kann ich Dir jetzt nicht liefern, da ich aus dem Metier schon etwas raus bin.
06.07.2010 um 14:15 Uhr
VANNELLE ich glaube das war dann in deinem fall ein gewinn für den Datenschutz und der Firma.Unglaublich wie du dir hier die Blösse gibst.
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