Der Arbeitgeber möchte in einem öffentlichen Kalender (zugänglich für alle Mitarbeiter) eintragen, wer krank oder außer Haus ist (egal ob Schulung oder Urlaub) - ist das Aufgrund des Datenschutzes zulässig? Der Arbeitgeber besteht darauf, das "krank" im Kalender steht, der BR hat vorgeschlagen "abwesend" oder "außer Haus" zu schreiben.