Änderung der Reiserichtlinien:
Der Arbeitgeber hat heute neue Reiserichtlinien veröffentlicht. Folgender Satz ist neu:
"Für Weiterbildungen oder Besuch von Messen wird kein Tagegeld gewährt. Im Reiseantrag ist zu vermerken, ob es sich bei der Auswärtstätigkeit um eine Weiterbildung oder den Besuch einer Messe handelt."
Hat der Betriebsrat hier ein Mitbestimmungsrecht?