Hallo,

ich möchte gern wissen, ob wir als BR ein grundsätzliches MBR bei allen Weiterbildungsmaßnahmen haben. Im § 98 BetrVg steht was von MB bei "betrieblichen Berufsbildung".

Was genau ist denn"betrieblichen Berufsbildung"?

Müßen wir bei allen Seminaren, Weiterbildungen etc. angehört werden?

Können wir Weiterbildungsmaßnahmen einfach ablehnen?

Gruß,
Stefan