Wann hat der BR ein Mitbestimmungsrecht bei Weiterbildung?
Hallo,
ich möchte gern wissen, ob wir als BR ein grundsätzliches MBR bei allen Weiterbildungsmaßnahmen haben. Im § 98 BetrVg steht was von MB bei "betrieblichen Berufsbildung".
Was genau ist denn"betrieblichen Berufsbildung"?
Müßen wir bei allen Seminaren, Weiterbildungen etc. angehört werden?
Können wir Weiterbildungsmaßnahmen einfach ablehnen?
Gruß, Stefan
Community-Antworten (1)
08.01.2006 um 10:54 Uhr
Hallo Slash, grundsätzlich muss der AG sämtliche Massnahmen der betrieblichen Fort-/Weiterbildung mit dem BR beraten/erörtern. Ob ein erzwingbares MBR gegeben ist, muss und kann nur im konkreten Fall beurteilt werden, da der Gesetzgeber den "Bildungsbegriff" nicht sehr klar und deutlich formuliert hat. Falls Du einen Kommentar zum BetrVG zur Hand hast, wirst Du die Komplexitität dieses Themas unschwer erkennen können. Eine kurzen Überblick findest Du z.B. hier: http://www.betriebsrat.com/03_informationen/einmaleins/tipp24.htm
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