ich möchte gern wissen, ob wir als BR ein grundsätzliches MBR bei allen Weiterbildungsmaßnahmen haben. Im § 98 BetrVg steht was von MB bei "betrieblichen Berufsbildung".
Was genau ist denn"betrieblichen Berufsbildung"?
Müßen wir bei allen Seminaren, Weiterbildungen etc. angehört werden?
Können wir Weiterbildungsmaßnahmen einfach ablehnen?
Gruß,
Stefan