ich möchte gern wissen, ob wir als BR ein grundsätzliches MBR bei allen Weiterbildungsmaßnahmen haben. Im § 98 BetrVg steht was von MB bei "betrieblichen Berufsbildung".
Was genau ist denn"betrieblichen Berufsbildung"?
Müßen wir bei allen Seminaren, Weiterbildungen etc. angehört werden?
Können wir Weiterbildungsmaßnahmen einfach ablehnen?
Gruß,
Stefan
Unsere Seminarempfehlung
Die soziale Mitbestimmung nach § 87 BetrVG
Wichtiges Basiswissen für alle Betriebsräte