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Betriebsrat fordert Mitbestimmungsrecht ein

F
Falter
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

für mich ist das Arbeiten im Großraumbüro unerträglich. Nach dem Einschalten des Betriebsarztes hat dieser meinem AG empfohlen, mich anteilig (x Tage pro Woche) von zu Hause aus arbeiten zu lassen. HR und Führungskraft haben das als machbar empfunden und mir die Genehmigung erteilt. Damit war ich einverstanden.

Dazu wurde der BR nicht angehört, jedoch wurden die Kollegen der Abteilung informiert. Da in der Abteilung BR Kollegen sitzen, ist die Information so in den BR gelangt.

Im Anschluß daran hat der BR ein Mitbestimmungsrecht nach §87 (1) 7. gefordert. Das hat dazu geführt, dass HR die Genehmigung zurückgezogen hat.

Ich habe folgende Fragen:

  1. Hat der Betriebsrat hier ein Mitbestimmungsrecht? Würdet ihr dieses einfordern?

  2. Sind Betriebsratskollegen meiner Abteilung aus eurer Sicht ggf. befangen? Wie würdet ihr das in eurem Gemium handhaben?

Danke für eure Unterstützung Falter

93903

Community-Antworten (3)

G
gironimo

21.02.2014 um 16:22 Uhr

Es gibt jedenfalls keinen Grund, auf die Mitbestimmungsrechte des BR zu verzichten. Der AG kennt die Spielregeln. Nicht der BR sondern der AG ist der Hinderungsgrund, wenn er am BR vorbei regeln will. Hätte er gleich korrekt gehandelt, wäre jetzt auch kein Zeitverzug.

Aber einmal abgesehen davon. Wenn der BR mitbestimmt, heißt das ja nun nicht, dass dabei ein schlechteres Ergebnis herauskommt.

(Ich sehe da übrigens noch andere Mitbestimmungsrechte)

P
Pjöööng

21.02.2014 um 16:29 Uhr

Zitat (Falter): "Im Anschluß daran hat der BR ein Mitbestimmungsrecht nach §87 (1) 7. gefordert. Das hat dazu geführt, dass HR die Genehmigung zurückgezogen hat."

"7. Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften;"

Klar hat der BR da Mitbestimmungsrechte und die soll er auch ausüben. Aber warum hat der AG daraufhin die Genehmigung zeitweise von zu Hause zu arbeiten widerrufen? Da sehe ich keinerlei Zusammenhang.

K
Kölner

21.02.2014 um 16:30 Uhr

Ohne BV kein homeoffice. Ich glaube du hast den falschen Adressaten für deinen Frust gewählt. Nimm dir den AG vor!

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