Erstellt am 10.10.2008 um 10:49 Uhr von Mona-Lisa
@Medi,
aber so was von mitbestimmungspflichtig!!!! Da geht nix ohne!
Hoffentlich nehmt ihr es auch dementsprechend wahr.
Erstellt am 10.10.2008 um 10:59 Uhr von Rapper22
Hallo Medi,
schau mal ins BetrVG § 87 Abs. 1 (1) u. (2) sowie § 90 (3). Der BR hat in dieser Angelegenheit immer ein Wörtchen mitzureden. Der AG kann solche Einrichtungen nicht ohne Zustimmung installieren lassen. Auch wenn ein externes Unternehmen über mehrere Tage mit der Stopuhr die einzelnen Arbeitsschritte zeitlich misst, ist der BR vorher zu informieren und dessen Zustimmung einzuholen. Der BR kann die Zustimung verweigern, wenn er Nachteile für die Mitarbeiter erkennt.
Es gibt dazu mehrere Kommentare im Fitting (BetrVG), die eindeutige Aussagen dazu treffen.
Gruß
Rapper22
Erstellt am 10.10.2008 um 11:26 Uhr von Sanieris
Hallo Medi
Kann mich nur an Rapper22 und Mona-Lisa anschl.
Schon die objektive Möglichkeit zur Kontrolle reicht, für die Anwendbarkeit
des § 87 Abs.1 Nr.6 BetrVG
Viele Grüße
Sanieris
Erstellt am 10.10.2008 um 12:01 Uhr von Medi
Besten Dank für die Antworten. Hatte ich mir fast schon gedacht, hatte aber keine Kommentierung zur Hand.
Gruß, Medi