Erstellt am 26.05.2009 um 15:02 Uhr von Pfälzer
bis zur Wahl im nächsten Jahr bleibt ihr 9 BRM und ein Freigestellter; siehe auch § 13 BetrVG;
könnte ja auch sein, dass sich die Zahl der Beschäftigten wieder erhöht auf 201 und was dann? ...deshalb hat der Gesetzgeber vorgesorgt
Erstellt am 26.05.2009 um 15:12 Uhr von DonJohnson
Es sei denn, § 13 Abs 2 Satz 1 - 3 finden Anwendung (was ich aus der Frage nciht eindeutig herauslesen konnte - und auch meine Kristallkugel ist schon ein wenig matt...)!
Erstellt am 26.05.2009 um 17:18 Uhr von Kölner
@all
Wenn also die Belegschaftsstärke dauerhaft (!) absinkt, muss das betroffene BRM nicht um seine Freistellung (schon bereits während der Amtszeit) fürchten?
Ich bin irritiert...
Erstellt am 26.05.2009 um 17:58 Uhr von DonJohnson
Kölner
*Wenn also die Belegschaftsstärke dauerhaft (!) absinkt,*
Davon konnte ich nichts in der Frage lesen. Auch wenn ich vielleicht zu viel interpretiere, sehe ich hier einen arbeitsplatzabbau wegen der Wirtschaftskrise.
Im 38er steht wie du weißt "mit in der Regel". Eine kurzfristige Dezimierung nenne ich eine solche nciht.
Weiterhin wissen wir nciht, wie "stark" die Belegschaft vorher war und wann gewählt wurde. Ob vielleicht in Zukunft alle EBRM erschöpft sind deshalb mein Einwand bezogen auf die Wahl im nächsten Jahr.
In einem gebe ich dir aber Recht. Fürchten muß es in einem solchen Fall immer. Der AG könnte durchaus deiner Sichtweise folgen... Der BR sieht das anders und was dann kommt ist klar...
Erstellt am 26.05.2009 um 18:43 Uhr von Pfälzer
@Kölner
zunächst muß Luizj und sein BR doch erst mal feststellen, dass die Belegschaft (demnächst?) wirklich *dauerhaft* absinkt oder abgesunken ist, also unter 200; wir haben jetzt fast Juni und vielleicht werden es dann irgendwann nach Ablauf der letzten Kündigungsfristen nur noch 198 AN sein; ich würd' dann auf den Kalender schauen und mir viiiiel Zeit lassen...
Erstellt am 26.05.2009 um 18:48 Uhr von Kölner
@Pfälzer
Wenn der AG clever ist leitet er im Zweifel zügig ein Verfahren ein...oder setzt den AN, der sich zufällig als BRM noch freigestellt fühlt, in Verzug.
Dann würde es spannend, wer den längeren Atem hat...
Erstellt am 26.05.2009 um 18:59 Uhr von Pfälzer
@Kölner
genau, du sagst es; man könnte es gelassen angehen; selbst wenn der BR offiziell die Freistellung nach 38 aufgibt, kann sich der Kollege ebenfalls ganz korrekt nach 37 freistellen; is ja alles viel Arbeit mit der Interessenvertretung, noch dazu in solchen Zeiten des Stellenabbaus usw. usf.
grüße auch vom ollen Vogel
Erstellt am 26.05.2009 um 19:01 Uhr von Kölner
@Pfälzer
Ich rede von der Freistellung. Du redest von der Arbeitsbefreiung. Zwei unterschiedliche Schuhe...
Gelle?
Erstellt am 26.05.2009 um 19:06 Uhr von Pfälzer
@Kölner
jo; aber muß man in der Praxis einfach mal auf die Art ausprobieren, um zum Ergebnis zu kommen; vielleicht möchte der AG von Luizj ihm ja tatsächlich dann eine freiwillige Freistellung nach 38 anbieten; klang ja oben so an;
Erstellt am 26.05.2009 um 19:19 Uhr von Lotte
LuizJ,
der § 38 BetrVG lässt nach oben alles offen und mit AG verhandelbar. Wenn Du Dich absichern willst, dann sprech die Problematik doch im BR und dann mit dem AG offen an.
Kölner,
der AG von LuizJ scheint gar nicht so böse,
wenn LuizJ schon schreibt:
"Kann der Arbeitgeber mir ein Freistellung weiterhin anbieten?"
Erstellt am 26.05.2009 um 19:22 Uhr von Kölner
@Lotte
Wollen wir hoffen, dass das genau so ist...
...auch kann eine Frage nach einem Angebot durchaus ein zweischneidiges Schwert sein.