Anzahl MA über 200 gestiegen - BR freistellen?
Hallo ,
unser BR besteht aus 7Mitglieder. Jetzt ist die Anzahl MA über 200 gestiegen, darf sich jetzt ein BR-Mitglied freistellen lassen ???
Gruß Winni
Community-Antworten (10)
27.01.2009 um 13:58 Uhr
Ja, das geht.
§ 38 (1) BetrVG bezieht sich eindeutig nicht auf den Zeitpunkt der Wahl, sondern auf die jeweils aktuelle Zahl der regelmäßig beschäftigten AN.
27.01.2009 um 14:01 Uhr
Eine nach der Wahl eintetende veränderung der Arbeitnehmerzahl hat keine einfluß auf die größe des BR gremium.
Gruß Krümel
27.01.2009 um 14:05 Uhr
@krümel, da liegst du etwas schief.... für uns BR's zum Glück! Zusätzliche Freistellungen können sogar erzwungen werden.
§ 38 BetrVG - II. Gesetzliche Mindestregelung der Freistellung, Kommentierungen lesen!
27.01.2009 um 14:11 Uhr
Kann sein!?! Aber
- In der Regel Beschäftigte
- Klar kann man freistellungen erzwingen. Aber hier geht es um eine voll freistellung und ich lese (interpretiere) die Kommentierung im Fitting so, dass hier erst nach einer Neuwahl ein vol freistellung möglich ist. Aber bitte nur meine Meinung.
Bin freigestellter BRV
Gruß Krümel
27.01.2009 um 14:12 Uhr
Hallo winoe
In Betrieben ab 200 Arbeitnehmern ist die in § 38 BetrVG bezeichnete Zahl von Betriebsratsmitgliedern völlig freizustellen. Aber auch in Betrieben mit weniger als 200 Arbeitnehmern kann eine Freistellung oder teilweise Freistellung von Betriebsratsmitgliedern von ihrer beruflichen Tätigkeit in Betracht kommen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Betriebsratsaufgaben erforderlich ist und regelmäßig Betriebsratstätigkeit in einem bestimmten, einer Pauschalierung zugänglichen Mindestumfang anfällt (BAG, Beschluss v. 13.11.1991, 7 ABR 5/91).Die freizustellenden Betriebsratsmitglieder werden nach Beratung mit dem Arbeitgeber vom Betriebsrat in geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt (§ 38 Abs. 2 BetrVG). Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, einem von der Arbeit freigestellten Betriebsratsmitglied, das vor seiner Freistellung regelmäßig Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit geleistet und dafür die entsprechenden unversteuerten Zuschläge erhalten hat, die dem Betriebsratsmitglied aus der Versteuerung der weiterhin gezahlten Zuschläge entstehenden Nachteile auszugleichen (BAG, Urteil v. 29.7.1980, 6 AZR 231/78).
§ 38 Freistellungen Von ihrer beruflichen Tätigkeit sind mindestens freizustellen in Betrieben mit in der Regel
200 bis 500 Arbeitnehmern ein Betriebsratsmitglied
27.01.2009 um 14:18 Uhr
@krümel, mal abgesehen davon kann sich in "winoe's" Gremium jederzeit - nach Erforderlichkeit - jeder einzelne BR freistellen. Fraglich wäre vielleicht auch noch, ob die Erhöhung auf über 200 Kollegen dauerhaft ist.
27.01.2009 um 14:22 Uhr
Krümel, hast Du mal meine Antwort gelesen?
Dann hättest Du verstanden, dass es beim 38 nicht auf die Größe des BR sondern auf die Größe des Betriebes ankommt. Und die kann für diesen Fall jederzeit überprüft werden.
27.01.2009 um 14:25 Uhr
Hi zusammen,
ich habe jetzt vor Ende der Amtszeit da sich bei uns sowieso keiner freistellen läßt, über eine 50 % freistellung nachgedacht. Zum einen möchte ich meinen Job (Programmierer) nicht aus den Augen verlieren zum anderen versuchen die letzte Amtsmonate evtl. noch was sinnvolles zu vollbringen. Aber was wäre wenn sich die MA-Anzahl wieder verringert (unter 200) kann ich dann weiterhin freigestellt bleiben oder muß ich wieder zu 100% in meinem alten Job .
gruß Winni
27.01.2009 um 14:28 Uhr
@winoe, Ende der Amtszeit?? Die nächsten Wahlen sind 2010, ist noch über ein Jahr!
27.01.2009 um 14:32 Uhr
Na dann hat er doch richtig formuliert, Mona-Lisa: "VOR dem Ende der Amtszeit"
winoe, Du must natürlich erst mal Deinen BR überzeugen, dass er Dich auch als Freigestellten wählt.
Wenn die Zahl der AN wieder (kruzfristig oder geringfügig) unter 200 sinkt, ändert das nicht automatisch etwas an der Freistellung
Verwandte Themen
Freistellung eines BR
ÄlterHallo zusammen, mein Fall ist recht tricky: Angenommen man hat über 200 MA im Betrieb. Dann darf man ein 9er-Gremium wählen und ein BR-Mitglied freistellen lassen. Was passiert aber, wenn danach d
Betriebsratswahl nach 24 Monaten Amtszeit
ÄlterHallo zusammen, ich hab da mal eine Frage was die Betriebsratswahl angeht. Laut BetrVG §13 Abs.2 ist mit Ablauf von24 Monaten eine Betriebsratswahl durchzuführen wenn die Zahl der Mitarbeiter um die H
Müssen wir einen Betriebsausschuss bilden?
ÄlterHallo, ich habe ein paar Fragen. Kurz zur Erläuterung: Sind ein Unternehmen mit ca. 200 Angestellten! Dem nach müssen im Betriebsrat 9 Personen sein. Zur Wahlzeit waren es über 200! Da wir im moment
Freistellung - wer entscheidet ?
ÄlterIn unserem BR will sich weder der Vorsitzende noch die Stellvertreterin freistellen lassen (wir können ein Mitglied freistellen). Ein Mitglied des Betriebsausschusses würde sich mindestens zu 50 % f
Anzahl der WA-Mitglieder erhöhen?
ÄlterKann die Anzahl der Mitglieder des Wirtschaftsausschusses während der Amtszeit erhöht werden ? Folgende Sachlage: Zu Beginn der Amtszeit wurde die Anzahl der Mitglieder im WA vom GBR (auf Vorschla