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Nacharbeitung von Fehlzeiten beim Arzt?

L
Lemming
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen/innen Ein MA ist an mich heran getreten mit einer Frage, die ich im Moment nicht beantworten kann und darum bitte ich Euch um Mithilfe. Fakt ist: der MA ist von seiner Arbeitstelle ca. 45 km entfernt. Er hat einen Arzttermin während der Arbeitszeit und kann, weil der Arzt nur Öffnungszeiten zwischen 09:00 und 17:00 Uhr hat, nicht ordnungsgemäß zur Arbeit erscheinen. Seine Arbeitszeit beginnt um 08:00 Uhr und endet gegen 17:00 Uhr. Jetzt die Frage: kann der AG verlangen, wenn der MA einen unaufschiebbaren Arzttermin wahrnimmt, dass er die fehelnde Zeit nacharbeitet? Ich habe im AZG, im Goggle usw. nachrecherchiert, kann aber nicht davon finden. Ich wäre dankbar für jede Anwort und verbleibe mit kollegialem Gruß,

Lemming49

6.09802

Community-Antworten (2)

K
Kriegsrat

14.05.2009 um 22:18 Uhr

die lösung heißt hier : § 616 BGB

alles zu bezahlen (vom AG), nichts nachzuarbeiten (vom AN) ergänzung: allerdings, das hatte ich noch vergessen zu erwähnen, dieser anspruch kann im arbeitsvertrag abbedungen werden

D
DerAlteHeini

15.05.2009 um 02:45 Uhr

Lemming Kann der Arztbesuch nicht außerhalb der persönlichen Arbeitszeit gelegt werden, liegt ein persönlicher Hinderungsgrund i.S.d. § 616 BGB vor. Somit ist die ausgefallene Arbeitszeit zu vergüten. Dazu zählt nicht nur die Aufenthaltszeit beim Arzt, sondern auch die Wegezeit.

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