Hallo Kollegen/innen
Ein MA ist an mich heran getreten mit einer Frage, die ich im Moment nicht beantworten kann und darum bitte ich Euch um Mithilfe.
Fakt ist: der MA ist von seiner Arbeitstelle ca. 45 km entfernt.
Er hat einen Arzttermin während der Arbeitszeit und kann, weil der Arzt nur Öffnungszeiten zwischen 09:00 und 17:00 Uhr hat, nicht ordnungsgemäß zur Arbeit erscheinen.
Seine Arbeitszeit beginnt um 08:00 Uhr und endet gegen 17:00 Uhr.
Jetzt die Frage: kann der AG verlangen, wenn der MA einen unaufschiebbaren Arzttermin wahrnimmt, dass er die fehelnde Zeit nacharbeitet?
Ich habe im AZG, im Goggle usw. nachrecherchiert, kann aber nicht davon finden.
Ich wäre dankbar für jede Anwort und verbleibe mit kollegialem Gruß,

Lemming49