Erstellt am 22.05.2008 um 18:29 Uhr von Mona-Lisa
@Gizmo,
Leg die Vorladung vor, dein AG muss dich freistellen.
BGB § 616
Erstellt am 22.05.2008 um 19:11 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
...wird sich aber die Kosten (in Teilen) wiederholen wollen beim Gericht!
Erstellt am 22.05.2008 um 19:13 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner,
dabei wäre interessant, mit wieviel Euronen zwischen einem Zeugen und einem ehrenamtlichen Richter unterschieden wird.......
Erstellt am 22.05.2008 um 19:19 Uhr von CalicoJack
@Mona-Lisa
das ganze ist ein Ehrenamt. Es gibt keine extra Kohle. Du mußt eine Verdienstbescheinigung an der Kasse vorlegen und bekommst dann das Geld ausgezahlt, für die Zeit die Du im Gericht warst.
Erstellt am 22.05.2008 um 19:27 Uhr von wölfchen
. . . und der Arbeitgeber stellt zwar frei, jedoch ohne Bezahlung . . .
Erstellt am 22.05.2008 um 20:05 Uhr von Bergmann
und somit ist die Frage mit nein zu beantworten !!
Erstellt am 23.05.2008 um 18:04 Uhr von Gizmo
Danke für Eure Antworten!!!!!
Man kann sich hier immer auf jemanden verlassen!!!!