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Unterbrechung einer BR-Sitzung für zwei Tage möglich?

G
gallocampo
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen!

Ich würde gerne wissen, ob es lt. BetrVG möglich ist, eine laufende Betriebsratssitzung zu unterbrechen und an einem anderen Tag fortzusetzen.

Bei uns hatten einige Mitglieder im BR nach zwei Stunden Sitzung keine Zeit mehr (andere wichtige Termine) und die BR-Sitzung wurde für zwei Tage unterbrochen und soll nun übermorgen fortgesetzt werden.

Ist das okay oder muß die BR-Sitzung komplett neu angesetzt werden?

Vielen Dank schon vorab für Eure Hilfe!

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Community-Antworten (14)

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Rapper

12.05.2009 um 17:44 Uhr

Neu ansetzen.

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gallocampo

12.05.2009 um 17:52 Uhr

@rapper

Warum neu ansetzen? Ich konnte dazu keine Regelung finden...

S
sonni

12.05.2009 um 18:11 Uhr

Hallo callocampo!

Der BRV eröffnet die Sitzung und schließt sie wieder. Fristen, wie lange eine Sitzung dauern darf, gibt es nicht. Auch das Arbeitszeitgesetzgreift hier nicht, da BR Arbeit nicht dem ArbZG unterliegt. Wenn die Sitzung also erst nach 3 Tagen vom BRV geschlossen wir, dann hat sie halt so lange gedauert.

Gruß

Sonni

G
gallocampo

12.05.2009 um 18:22 Uhr

@Sonni

Vielen Dank, Sonni.

Dann habe ich jetzt zwei Meinungen ... leider mit deutlich unterschiedlicher Aussage.

Klar ist, daß die Sitzung nicht drei Tage dauert, sondern dass die Kollegen zwischendurch an ihren Arbeitsplatz gehen. Dann darf also während einer BR-Sitzung gearbeitet werden?

Ich fürchte, ich bin etwas überfordert ... ;)

Gruß gallocampo

S
sonni

12.05.2009 um 20:09 Uhr

Die Sitzung kann nicht neu angesetzt werden, wenn sie nicht geschlossen wurde!

Was ihr während der Unterbrechungszeiten macht, Mittagessen, Rauchen oder arbeiten, bleibt dem einzelnen BR Mitglied überlassen.

Klar muss nur sein, ob und wann die Sitzung unterbrochen wurde und wann sie weitergeführt wird.

Nehmen wir mal an, dass für ein Unternehmen mit 600 Ma ein Sozialplan erstellt werden muss, dann dauert dieser Vorgang sicherlich mehrere Tage, ohne das immer wieder zur Sitzung geladen werden muss. Es wird unterbrochen oder vertagt.

Gruß

Sonni

G
gallocampo

13.05.2009 um 10:15 Uhr

Hallo Sonni!

Vielen Dank für die ausführliche und anschauliche Antwort!

Kannst Du mir auch einen Tipp geben, wo ich soetwas nachvollziehen kann? Ich meine, gibt es irgendwo eine gesetzliche Grundlage?

Gruß gallocampo

W
Waschbär

13.05.2009 um 10:48 Uhr

@gallocampo, deine Gesetzliche Grundlage findest DU in der Bertvg Thema VERHINDERUNGS gründe.....

Viel Spass beim zu Ordnen "deiner" Wichtigen Termine. So das war die Wartsche solltest DU der BRV von diesen lustigen Termin verein sein...

Solltest du aber nur ein "ähh.... Irgendwie komisch hier.." BRM sein. So muss ich dir sagen sehe in der BertVG nach Thems " Was ist los wenn der BR keine Beschluss fassungs mehrheit mehr hat"..... bzw was passiert dann !

Du kannst dich aber auch über das Thema > Fristen,ausetzen von Beschlüssen etc...

Also gibt viel zu Lesen.... Fang an die Frist läuft !

G
gallocampo

13.05.2009 um 10:58 Uhr

@Waschbär

Erstmal vielen Dank für die Watsch'n. :)

Ja, ich bin der BRV. Wir haben uns gerade erst als BR neu gegründet und von den Formalien ungefähr soviel Ahnung, wie eine Kuh vom Eierlegen. Uns geht's also um die basics.

Aber was willste tun, wenn Du unter Nennung der TOP eine Einladung schreibst und die BRM dann nach zwei Stunden mehrheitlich erklären, daß sie jetzt aber wieder an den Arbeitsplatz müssten, weil ihnen sonst die Kollegen mit dem nackten Po ins Gesicht springen würden.

Eine Grundsatzdiskussion habe ich natürlich versucht, allerdings nur mit sehr mäßigem Erfolg.

Im "ersten Teil" der BR-Sitzung haben wir einige Beschlüsse gefasst. Ich werde jetzt das Sitzungsprotokoll entsprechend erstellen und eine klare Linie für Unterbrechnung uns Fortführung der BR-Sitzung ziehen.

Nochmal vielen Dank an euch alle!

Gruß gallocampo

M
monalisa

13.05.2009 um 11:40 Uhr

@gallocampo, und für die nächste Sitzung - Grundlagenseminare zur Tagesordnung machen! Denn genau dort wird gelehrt, dass Betriebsratsarbeit Vorrang vor vertraglicher Arbeit hat. Findest du übrigens im § 37 BetrVG. Versucht eine Regelmässigkeit bei euren Sitzungen zusammenzubringen. Soll heissen, dass ihr entweder (Beispiel!) wöchentlich Sitzung an einem fixen Tag zu einem fixen Zeitpunkt abhaltet. So könnt ihr für das ganze Jahr dem AG mitteilen, wann Sitzungen stattfinden und er kann sich darauf einstellen, dass er an diesen Tagen Ersatz für die Betriebsratsmitglieder organisiert! Es kann und darf nicht sein, dass Kollegen wegen Betriebsratsarbeit aufeinander losgehen..... wenn auch nur sinnbildlich!

G
gallocampo

13.05.2009 um 12:03 Uhr

@MonaLisa

Ich bin ganz Deiner Meinung. Wir haben gerade bei der AuL Bremen das Seminar "Betriebsrat I" hinter uns gebracht. Die meisten sind nun auf dem aktuellen Stand. §37 BetrVG habe ich schon gelesen und der Inhalt ist den BRM auch völlig bekannt.

Dennoch ist es das alte Lied: Die Vertriebsabteilung war bereits überlastet. Jetzt sollen zwei BR-Mitglieder aus dieser Abteilung in eine BR-Sitzung. Damit steigt der moralische Druck auf die BRM ganz gewaltig. Selbst, wenn die Kollegen in der Abteilung keine direkten Vorwürfe erheben, wissen die BRM doch ganz genau, daß andere Kollegen in der Abteilung darunter leiden müssen, daß sie nun in der Sitzung sind.

Je länger die Sitzung dauert, desto größer der Druck. Und irgendwann wird das zuviel.

M
micBR

14.05.2009 um 12:14 Uhr

@gallocampo

vielleicht solltet ihr euren Kollegen mal erläutern warum ihr in der Betriebsratssitzung rumsitzt. Ihr vertretet deren Interessen und sie haben euch ja schließlich gewählt. Es ist jedoch nicht möglich die Interessen zu vertreten wenn dafür keine Zeit zu Verfügung steht. Das die Verantwortung dafür, dass die Kollegen für ein BR Mitglied mitarbeiten wenn diese BR Arbeit machen, gerne auf die BRM abgewälzt wird ist durchaus üblich. Dennoch ist der AG dafür verantwortlich dass die Abwesenheit eines BRM von seinem Arbeitsplatz entspßrechend kompensiert wird. Er weiss ja schließlich rechtzeitig bescheid, kann also planen. Darauf solltet ihr immer wieder bestehen und es auch den Kollegen so erläutern. Irgendwann stellt sich dann ein Gewöhnungseffekt ein. Also konsequent bleiben!

Gruß

oBRhausen

G
gallocampo

14.05.2009 um 12:22 Uhr

@oBRhausen

Tja, wir sind frisch gewählt (im Februar) und haben natürlich noch nicht viel auf die Beine gestellt, auf das wir verweisen könnten.

Und genau das ist das Dilemma. Einerseits fehlt Deine Arbeitskraft in der Abteilung, andererseits kannst Du (bislang) kaum etwas geleistetes vorweisen.

Vielleicht ändert sich ja etwas in der Einstellung, wenn wir unsere erste BV abgehalten haben.

Gruß

gallocampo

P
pirat

14.05.2009 um 12:53 Uhr

@gallocampo, ich gehe doch recht in der Annahme dass Du mit BV eine BetrVersammlung meinst, zum Umdenken hier ein wenig Info´s....

http://www.betriebsrat.com/index.php?purl=/showquestion.html&qid=28280&qpage=6&nav=theme&theme=&keyword=&wikiarticle=&PHPSESSID=5b8e31ff0786bff479366c38c146df27

W
Waschbär

14.05.2009 um 15:01 Uhr

@gallocampo, auch das ihr meint das ihr Moralisch im hinter treffen seit und frisch geründet habt. Ist KEINE ausrede um die BertVG der massen zu streken. Wenn dir das Verhalten der Kollegen so gegen den Strich geht. Lege dein BRV Amt nieder,soll sich einandrer darum kümmern und die haue ein stecken.

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