Kann ein BR-Mitglied gleichzeitig zwei Sitze in der BR-Sitzung haben?
Hallo, wir wissen nicht genau, wie das mit Einladungen zu BR-Sitzungen aussieht, wenn jemand zwei Ämter bekeidet. Ein Ersatz-BR-Mitglied ist auch gleichzeitig Schwerbehindertenvertreter. Somit ist sie bei jeder Sitzung als Schwerbehindertenvertretung dabei. Wenn allerdings BR-Mitglieder fehlen, kommt es vor, dass sie als BR-Mitglied eingeladen wird. Müssen wir dann als Schwerbehindertenvertretung zusätzlich ihren Vertreter einladen, oder kann sie beide Ämter ausfüllen? Wo finden wir etwas in Gesetzestexten? Bisher sind wir nicht fündig geworden...
Community-Antworten (1)
07.04.2011 um 12:04 Uhr
Der BR lädt immer die Schwerbehindertenvertretung (Person) ein (Einpersonenvertretung, keine Kolektivvertretung wie BR)! Diese muss sofern sie verhindert ist den Einsatz des Stellvertreters regeln. Nimmt die Schwerbehindertenvertretung als BR teil, so ist sie nicht verhindert als Schwerbehindertenvertretung und muss dann beides wahrnehmen (Doppeömandat).
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