Ein Ersatz-BR-Mitglied ist auch gleichzeitig Schwerbehindertenvertreter. Somit ist sie bei jeder Sitzung als Schwerbehindertenvertretung dabei. Wenn allerdings BR-Mitglieder fehlen, kommt es vor, dass sie als BR-Mitglied eingeladen wird. Müssen wir dann als Schwerbehindertenvertretung zusätzlich ihren Vertreter einladen, oder kann sie beide Ämter ausfüllen?
Wo finden wir etwas in Gesetzestexten? Bisher sind wir nicht fündig geworden...
Unsere Seminarempfehlung
Betriebsverfassungsrecht Teil 1
Das Einsteiger-Seminar für alle Betriebsräte