Hallo, wir wissen nicht genau, wie das mit Einladungen zu BR-Sitzungen aussieht, wenn jemand zwei Ämter bekeidet.
Ein Ersatz-BR-Mitglied ist auch gleichzeitig Schwerbehindertenvertreter. Somit ist sie bei jeder Sitzung als Schwerbehindertenvertretung dabei. Wenn allerdings BR-Mitglieder fehlen, kommt es vor, dass sie als BR-Mitglied eingeladen wird. Müssen wir dann als Schwerbehindertenvertretung zusätzlich ihren Vertreter einladen, oder kann sie beide Ämter ausfüllen?
Wo finden wir etwas in Gesetzestexten? Bisher sind wir nicht fündig geworden...