Mal angenommen ein BR, Schicharbeiter, hat an einem Freitag BR Sitzung, die immer betriebsbedingt am Freitag stattfindet. Das BRM hat an diesem Freitag aber frei. Nach dem BetrVG ist das BRM dazu verpflichtet - ausser die geregelten Ausnahmen - an dieser Sitzung teilzunehmen, andernfalls gilt dies als Pflichtverletzung. Man ist also gesetzlich verpflichtet an dieser Sitzung teilzunehmen!

Das BRM benötigt für die einfache Strecke zum Sitzungsort 60 Minuten, hin und zurück wären dies also zwei Stunden wegezeit zur BR Sitzung. Da wir nun in dreischicht arbeiten, betrifft es also eigentlich regelmässig immer einen anderen der an seinem freien Tag zur Sitzung oder zu den Ausschüssen kommen muss.

Sind diese zwei Stunden Wegezeit in Freizeitausgleich ( § 37 ) umzuwandeln? Ich denke mal ja, finde aber nichts definitiv belegbares im Netz. Hat da schon wer die selben Gedankengänge gehabt und ein BAG Beschluss parat?