Wenn eine Kündigung vom AG an einen Azubi zum unterschreiben gegeben wird, darf dieser die Kündigung dann mit nehmen und erst durch lesen überprüfen etc.? Oder muss sie vor Ort unterschrieben werden? Wenn nein, wie lange darf die Kündigung bei dem Azubi verweilen bis er sie unterschrieben zurückgeben muss?

2. Was für Konsequenzen könnte es haben, sollte der Azubi nicht direkt vor Ort unterschreiben wollen? Er verzichtet damit ja auch auf alles mögliche.