Erstellt am 12.05.2009 um 00:51 Uhr von ridgeback
@ MartinD,
eine Kündigung kann ausgesprochen werden (schriftform) und dann kann der Gekündigte Kündidigungsschutzklage (innerhalb der Frist) erheben. Der Gekündigte brauch nur den Empfang der Kündigung zu bestätigen aber nicht sein Einverständnis.
Konsequenzen entstehen keine.
Erstellt am 12.05.2009 um 08:28 Uhr von waschbär
@MartinD,
also du musst natürlich zeit bekommen, sie zu lesen.Unterschreiben das Du damit einverstanden bist ist NICHT vorgesehen, zu meist sollst du nur Unterschreiben das du sie erhalten hast.
Weilche Konse ? Welche denn bitte ?? er ist ja schon gekündigt? Der AG müsste ihn ja erst wieder einstellen um ihn eine vor dem Bug zu ballern....
@ridgeback,
irgendwo steht das Waschbären Hundeartig sind. Ich dachte immer das heisst Artig wie Hunde, aber ich glaube das es heisst Hundeartig in bezug auf die "Art", was dann ja eine Erklärung wäre warum wir beide den gleichen Riecher haben.
Erstellt am 12.05.2009 um 08:52 Uhr von aristos
Hallo
Die Kündigung eines Azubi ist insbesondere nach der Probezeit schwierig. Das hat der Gesetzgeber zu Recht so eingerichtet. Immerhin steht für den jungen Menschen einiges auf dem Spiel. Vor allem muss ein wichtiger Grund vorliegen.
Der AG kann einen Azubi nur Außerordentlich (fristlos) kündigen. Der Betriebsrat muß auch angehöhrt werden.
Es müssen schwerwiegende Verstöße gegen den Ausbildungsvertrag vorhanden sein.
Erstellt am 12.05.2009 um 08:56 Uhr von ridgeback
waschbär,
der unterschied liegt nur in der Schönheit des Fells.;-)
Erstellt am 12.05.2009 um 09:28 Uhr von waschbär
@ridgeback,
grundsätlich gebe ich dir recht, danke für das Kompliment, aber so schlimm ist dein Fell auch nicht,etwas monoton aber immer hin kurz.Es gibt aber noch mehr unterschiede.... W.B habenm keine Hänge Ohren.Und WICHTIG das Sabberproblem.
@aristos,
das hatte Martin nicht gefragt, aber guter hinweis....
bist du von Cats ?