Azubi übernahme ohne Vertrag zu unterschreiben
Hallo, mein Betrieb möchte mich nach meiner Ausbildung auf jeden Fall weiter beschäftigen. Ich habe bereits einen Vetrag erhalten der der sagt das ich nach bestehen der Prüfung fester mitarbeiter bin. Da im Vertrag noch mehrere Punkte eingetragen werden müssen und ich den Vertrag so nicht unterschreiben werde wollte ich wissen ob ich nach bestehen der Prüfung einfach weiterarbeiten kann obwohl ich den Vertrag nicht unterschrieben habe. Gilt hier § 24 BBiG obwohl ich einen Schriftlichen Vertrag erhalten habe?
Community-Antworten (3)
22.06.2021 um 15:58 Uhr
"Gilt hier § 24 BBiG obwohl ich einen Schriftlichen Vertrag erhalten habe?"
Ja! Der Vertrag gilt ja nur als Vereinbarung, wenn den beide Seiten unterschreiben.
22.06.2021 um 16:01 Uhr
Ein Vertrag ohne Unterschrift ist nur ein Blatt Papier. Wenn ihr euch nicht einigen könnt entsteht kein Arbeitsverhältnis. Ob der § 24 BBiG greift hängt davon ab ob der Arbeitgeber dich weiterarbeiten lässt oder nicht.
22.06.2021 um 17:16 Uhr
Mein Vorschlag wäre: suche Rechtsberatung unter Vorlage des neuen Arbeitsvertrags bei Deiner Gewerkschaft. Ich kenne keine Gewerkschaft, die von ihren Mitgliedern Extrakosten für die Rechtsberatung erhebt. Dort wirst Du auf mögliche "Haken" im Vertrag hingewiesen. Auch unsere Auszubildenden müssen nach Ausbildungsabschluss einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben, sonst werden sie nicht weiter beschäftigt. Betriebszugehörigkeit und bereits geleistete Probezeit werden natürlich im Vertrag anerkannt.
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