Hallo, mein Betrieb möchte mich nach meiner Ausbildung auf jeden Fall weiter beschäftigen. Ich habe bereits einen Vetrag erhalten der der sagt das ich nach bestehen der Prüfung fester mitarbeiter bin. Da im Vertrag noch mehrere Punkte eingetragen werden müssen und ich den Vertrag so nicht unterschreiben werde wollte ich wissen ob ich nach bestehen der Prüfung einfach weiterarbeiten kann obwohl ich den Vertrag nicht unterschrieben habe. Gilt hier § 24 BBiG obwohl ich einen Schriftlichen Vertrag erhalten habe?