Chef erpresst Betriebsrat bei der Abstimmung einer Kündigungszustimmung.
Mein ehemaliger GF hat den Betriebsrat angedroht, wenn die sich bei meiner Kündigung enthalten, wird er Ihnen kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld bezahlen. Somit hat man meiner Kündigung angeblich zugestimmt. Bei der ersten Kündigung hat man sich enthalten und nach meiner Kündigung sucht man weitere Fälle die mich belasten sollen. Und bei der zweiten angeblichen Kündigung wurde nach der Androhung zugestimmt. Die zweite Kündigung habe ich aber nie erhalten.
Community-Antworten (9)
13.05.2020 um 14:13 Uhr
Aha.
Und wo ist die Frage?
13.05.2020 um 14:28 Uhr
Entschuldigt, vor lauter Empörung habe ich die Frage vergessen. So viel ich weiß handelt es sich um eine Straftat. Wie sollte ich vorgehen, wenn die zweite Kündigung mir überbracht wird? Der Betriebsrat hat sich ja vorher enthalten.
13.05.2020 um 14:33 Uhr
Kündigungsschutz Klage einlegen.
13.05.2020 um 14:33 Uhr
Wie immer: Innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage einreichen.
13.05.2020 um 15:24 Uhr
Das habe ich ja bereits, bei der ersten Kündigung. Gibt es noch die Möglichkeit eine Strafverfolgung zu beantragen?
13.05.2020 um 16:00 Uhr
"Betriebsverfassungsgesetz § 119 Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer (...) (2) Die Tat wird nur auf Antrag des Betriebsrats, des Gesamtbetriebsrats, des Konzernbetriebsrats, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats, einer der in § 3 Abs. 1 bezeichneten Vertretungen der Arbeitnehmer, des Wahlvorstands, des Unternehmers oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft verfolgt."
Wenn Du einen Antragsberechtigten findest der das für Dich erledigt ...
13.05.2020 um 16:07 Uhr
Der BR, der sich auf derartige Spiele einlässt, von dem hast du so wie so nichts zu erwarten. Ansonsten: Wenn du nur eine Kündigung erhalten hast, kann es doch egal sein, was der BR getan oder nicht getan hat. Wenn du eine zweite Kündigung erhältst, musst du auch gegen die Klagen.
13.05.2020 um 16:56 Uhr
Zitat Egalo : Mein ehemaliger GF hat den Betriebsrat angedroht, wenn die sich bei meiner Kündigung enthalten, wird er Ihnen kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld bezahlen.
Meiner Auffassung nach erfüllt der GF gegenüber dem BR den Straftatbestand der Nötigung.
Vergleich :
(StGB) § 240 Strafgesetzbuch - Nötigung - (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. (3) Der Versuch ist strafbar.
Flankierend dazu erfüllt der GF stenzversämtlich auch den Straftatbestand der Behinderung der BRtätigkeit.
Was sagt der BR denn dazu ?
13.05.2020 um 17:14 Uhr
"Was sagt der BR denn dazu ?"-> "Ja Herr GF, wir stimmen Ihren Argumenten zu und freuen uns auf unser Urlaub- und Weihnachtsgeld."
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