Erstellt am 03.07.2007 um 14:02 Uhr von SSGG
Moin Birgit_BR,
ich kenne keinen §§, der eine namentliche Abstimmung vorsieht.
In der GO oder durch einen Beschluss könnt Ihr eine namentliche Abstimmung regeln. Diese Namen müssen im Protokoll aufgenommen werden.
Letztendlich ist es doch eine Gremiumsentscheidung, warum dann die namentliche Abstimmung?
Habt Ihr die namentliche Abstimmung vorher beschlossen?
Erstellt am 03.07.2007 um 14:15 Uhr von waschbär
@Birgit
....Eine namentliche Abstimmung ist im Gesetz nicht vorgesehen. Per Geschäftsordnung oder auch durch jeweiligen Beschluss des Betriebsrats kann aber für bestimmte Anträge eine namentliche Abstimmung geregelt werden. In dem Fall müssen die Namen der Teilnehmer und ihre jeweiligen Voten im Protokoll aufgenommen werden...
@SSGG, melde dich mal.
Erstellt am 03.07.2007 um 14:24 Uhr von SSGG
@waschbär,
was gibts denn und wo?
Erstellt am 03.07.2007 um 14:32 Uhr von waschbär
Siehe "Pirat" , im FRED über diesen hier.
Erstellt am 03.07.2007 um 14:52 Uhr von SSGG
Waschbär, dat funzt nich....setz' ma' nen Häkchen
Erstellt am 03.07.2007 um 15:10 Uhr von pirat
@Waschbär,
wat is los an Deck?
Sollte ich irgend etwas wissen?
Erstellt am 03.07.2007 um 15:12 Uhr von waschbär
so jungs nun aber , alles klar oder ..
Erstellt am 03.07.2007 um 15:17 Uhr von SSGG
die cent einzeln gefallen..alles klaro.
Erstellt am 03.07.2007 um 15:30 Uhr von waschbär
gut dann lieber SSGG+Pirat,
Bitte ein Test Mailling...
Erstellt am 03.07.2007 um 17:42 Uhr von Pirat
Ahoi, waschbär
was geht ?
Das mit dem director's cut
ist angekommen und?
Erstellt am 03.07.2007 um 18:46 Uhr von Kölner
@Birgit_BR
Hinsichtlich des "Nicht-Öffentlichkeits-Gebotes" einer Sitzungsniederschrift hege ich (aufgrund der Forderung nach einer namentlichen Abstimmung) starke Zweifel an der Integrität einiger BRM's.
Erstellt am 04.07.2007 um 09:58 Uhr von Bergmann
Welche Vorteile soll denn eine namentliche Abstimmung haben ??
Ich seh nur Negatives !! ):-((
Erstellt am 04.07.2007 um 20:59 Uhr von Birgit_BR
Hallo SSGG,
die namentliche Abstimmung wurde nicht formell beschlossen, es wurde von einem Mitglied beantragt und dann so durchgeführt.
Warum? Das frage ich mich auch, deswegen wollte ich hier ja die möglichen Auswirkungen einer namentlichen Abstimmung erfahren. Danke für alle Antworten!
Erstellt am 05.07.2007 um 14:05 Uhr von SSGG
Moin Birgit_BR,
üblicherweise sollte ein geändertes Abstimmungsverfahren (schriftlich, mündlich, offen, geheim) beschlossen werden. Ich vermute, der Beschluß wird aber bereits Außenwirkung haben.
Auswirkungen zur namentlichen Abstimmung: Haftbarkeitmachung des BR, geht nicht, sondern siehe §23 BetrVG.
Der BR kann nicht haftbar gemacht werden, möglich aber eine Haftbarmachung einzelner Mitglieder. Hier müßte aber schon eine vorsätzliche Handlung vorliegen. Mache Dich mal zum Haftungsrecht des BR schlau.
Was war die Intention des BRM?
Erstellt am 05.07.2007 um 17:03 Uhr von Birgit_BR
Hallo SSGG,
danke für Informationen. Das Thema wird demnächst in einer BR-Sitzungen mit dem Gremium besprochen und ggfls. ein Beschluss zum veränderten Abstimmungsverfahren gefasst. Eine vorsätzliche Handlung in der Beschlussfassung zur richtigen Eingruppierung lag keinesfalls vor. Intention des BRM war sicherlich "nur ein bischen psychologischen Druck" auszuüben, da das zu erwartende Abstimmungsergebnis nicht den Vorstellungen des BRM entsprach. Danke auch für den Hinweis auf Haftbarmachung/§ 23 BetrVG. Ich werde mich schlau machen.