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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Namentliche Abstimmung im Betriebsrat

B
Birgit_BR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, auf Antrag eines BR-Mitgliedes erfolgte eine namentliche Abstimmung zu einer Eingruppierung. Hier benötige ich Infos

  1. Warum namentliche Abstimmung? (neben der Festellung der Verantwortlichkeit des Einzelnen bitte weitere Hintergründe)
  2. Wo finde ich die rechtliche Grundlage, dass namentlich abgestimmt werden kann
  3. evtl. spätere rechtliche Konsequenzen für das einzelne BR-Mitglieder
6.188015

Community-Antworten (15)

S
SSGG

03.07.2007 um 16:02 Uhr

Moin Birgit_BR, ich kenne keinen §§, der eine namentliche Abstimmung vorsieht. In der GO oder durch einen Beschluss könnt Ihr eine namentliche Abstimmung regeln. Diese Namen müssen im Protokoll aufgenommen werden. Letztendlich ist es doch eine Gremiumsentscheidung, warum dann die namentliche Abstimmung? Habt Ihr die namentliche Abstimmung vorher beschlossen?

W
Waschbär

03.07.2007 um 16:15 Uhr

@Birgit ....Eine namentliche Abstimmung ist im Gesetz nicht vorgesehen. Per Geschäftsordnung oder auch durch jeweiligen Beschluss des Betriebsrats kann aber für bestimmte Anträge eine namentliche Abstimmung geregelt werden. In dem Fall müssen die Namen der Teilnehmer und ihre jeweiligen Voten im Protokoll aufgenommen werden...

@SSGG, melde dich mal.

S
SSGG

03.07.2007 um 16:24 Uhr

@waschbär, was gibts denn und wo?

W
Waschbär

03.07.2007 um 16:32 Uhr

Siehe "Pirat" , im FRED über diesen hier.

S
SSGG

03.07.2007 um 16:52 Uhr

Waschbär, dat funzt nich....setz' ma' nen Häkchen

P
pirat

03.07.2007 um 17:10 Uhr

@Waschbär,

wat is los an Deck?

Sollte ich irgend etwas wissen?

W
Waschbär

03.07.2007 um 17:12 Uhr

so jungs nun aber , alles klar oder ..

S
SSGG

03.07.2007 um 17:17 Uhr

die cent einzeln gefallen..alles klaro.

W
Waschbär

03.07.2007 um 17:30 Uhr

gut dann lieber SSGG+Pirat,

Bitte ein Test Mailling...

P
pirat

03.07.2007 um 19:42 Uhr

Ahoi, waschbär

was geht ? Das mit dem director's cut

ist angekommen und?

K
Kölner

03.07.2007 um 20:46 Uhr

@Birgit_BR Hinsichtlich des "Nicht-Öffentlichkeits-Gebotes" einer Sitzungsniederschrift hege ich (aufgrund der Forderung nach einer namentlichen Abstimmung) starke Zweifel an der Integrität einiger BRM's.

B
Bergmann

04.07.2007 um 11:58 Uhr

Welche Vorteile soll denn eine namentliche Abstimmung haben ??

Ich seh nur Negatives !! ):-((

B
Birgit_BR

04.07.2007 um 22:59 Uhr

Hallo SSGG, die namentliche Abstimmung wurde nicht formell beschlossen, es wurde von einem Mitglied beantragt und dann so durchgeführt. Warum? Das frage ich mich auch, deswegen wollte ich hier ja die möglichen Auswirkungen einer namentlichen Abstimmung erfahren. Danke für alle Antworten!

S
SSGG

05.07.2007 um 16:05 Uhr

Moin Birgit_BR, üblicherweise sollte ein geändertes Abstimmungsverfahren (schriftlich, mündlich, offen, geheim) beschlossen werden. Ich vermute, der Beschluß wird aber bereits Außenwirkung haben. Auswirkungen zur namentlichen Abstimmung: Haftbarkeitmachung des BR, geht nicht, sondern siehe §23 BetrVG. Der BR kann nicht haftbar gemacht werden, möglich aber eine Haftbarmachung einzelner Mitglieder. Hier müßte aber schon eine vorsätzliche Handlung vorliegen. Mache Dich mal zum Haftungsrecht des BR schlau.

Was war die Intention des BRM?

B
Birgit_BR

05.07.2007 um 19:03 Uhr

Hallo SSGG, danke für Informationen. Das Thema wird demnächst in einer BR-Sitzungen mit dem Gremium besprochen und ggfls. ein Beschluss zum veränderten Abstimmungsverfahren gefasst. Eine vorsätzliche Handlung in der Beschlussfassung zur richtigen Eingruppierung lag keinesfalls vor. Intention des BRM war sicherlich "nur ein bischen psychologischen Druck" auszuüben, da das zu erwartende Abstimmungsergebnis nicht den Vorstellungen des BRM entsprach. Danke auch für den Hinweis auf Haftbarmachung/§ 23 BetrVG. Ich werde mich schlau machen.

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