Namentliche Abstimmung im Betriebsrat
Hallo, auf Antrag eines BR-Mitgliedes erfolgte eine namentliche Abstimmung zu einer Eingruppierung. Hier benötige ich Infos
- Warum namentliche Abstimmung? (neben der Festellung der Verantwortlichkeit des Einzelnen bitte weitere Hintergründe)
- Wo finde ich die rechtliche Grundlage, dass namentlich abgestimmt werden kann
- evtl. spätere rechtliche Konsequenzen für das einzelne BR-Mitglieder
Community-Antworten (15)
03.07.2007 um 16:02 Uhr
Moin Birgit_BR, ich kenne keinen §§, der eine namentliche Abstimmung vorsieht. In der GO oder durch einen Beschluss könnt Ihr eine namentliche Abstimmung regeln. Diese Namen müssen im Protokoll aufgenommen werden. Letztendlich ist es doch eine Gremiumsentscheidung, warum dann die namentliche Abstimmung? Habt Ihr die namentliche Abstimmung vorher beschlossen?
03.07.2007 um 16:15 Uhr
@Birgit ....Eine namentliche Abstimmung ist im Gesetz nicht vorgesehen. Per Geschäftsordnung oder auch durch jeweiligen Beschluss des Betriebsrats kann aber für bestimmte Anträge eine namentliche Abstimmung geregelt werden. In dem Fall müssen die Namen der Teilnehmer und ihre jeweiligen Voten im Protokoll aufgenommen werden...
@SSGG, melde dich mal.
03.07.2007 um 16:24 Uhr
@waschbär, was gibts denn und wo?
03.07.2007 um 16:32 Uhr
Siehe "Pirat" , im FRED über diesen hier.
03.07.2007 um 16:52 Uhr
Waschbär, dat funzt nich....setz' ma' nen Häkchen
03.07.2007 um 17:10 Uhr
@Waschbär,
wat is los an Deck?
Sollte ich irgend etwas wissen?
03.07.2007 um 17:12 Uhr
so jungs nun aber , alles klar oder ..
03.07.2007 um 17:17 Uhr
die cent einzeln gefallen..alles klaro.
03.07.2007 um 17:30 Uhr
gut dann lieber SSGG+Pirat,
Bitte ein Test Mailling...
03.07.2007 um 19:42 Uhr
Ahoi, waschbär
was geht ? Das mit dem director's cut
ist angekommen und?
03.07.2007 um 20:46 Uhr
@Birgit_BR Hinsichtlich des "Nicht-Öffentlichkeits-Gebotes" einer Sitzungsniederschrift hege ich (aufgrund der Forderung nach einer namentlichen Abstimmung) starke Zweifel an der Integrität einiger BRM's.
04.07.2007 um 11:58 Uhr
Welche Vorteile soll denn eine namentliche Abstimmung haben ??
Ich seh nur Negatives !! ):-((
04.07.2007 um 22:59 Uhr
Hallo SSGG, die namentliche Abstimmung wurde nicht formell beschlossen, es wurde von einem Mitglied beantragt und dann so durchgeführt. Warum? Das frage ich mich auch, deswegen wollte ich hier ja die möglichen Auswirkungen einer namentlichen Abstimmung erfahren. Danke für alle Antworten!
05.07.2007 um 16:05 Uhr
Moin Birgit_BR, üblicherweise sollte ein geändertes Abstimmungsverfahren (schriftlich, mündlich, offen, geheim) beschlossen werden. Ich vermute, der Beschluß wird aber bereits Außenwirkung haben. Auswirkungen zur namentlichen Abstimmung: Haftbarkeitmachung des BR, geht nicht, sondern siehe §23 BetrVG. Der BR kann nicht haftbar gemacht werden, möglich aber eine Haftbarmachung einzelner Mitglieder. Hier müßte aber schon eine vorsätzliche Handlung vorliegen. Mache Dich mal zum Haftungsrecht des BR schlau.
Was war die Intention des BRM?
05.07.2007 um 19:03 Uhr
Hallo SSGG, danke für Informationen. Das Thema wird demnächst in einer BR-Sitzungen mit dem Gremium besprochen und ggfls. ein Beschluss zum veränderten Abstimmungsverfahren gefasst. Eine vorsätzliche Handlung in der Beschlussfassung zur richtigen Eingruppierung lag keinesfalls vor. Intention des BRM war sicherlich "nur ein bischen psychologischen Druck" auszuüben, da das zu erwartende Abstimmungsergebnis nicht den Vorstellungen des BRM entsprach. Danke auch für den Hinweis auf Haftbarmachung/§ 23 BetrVG. Ich werde mich schlau machen.
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