Viele schreiben hier davon, dass das Abstimmungsverhalten der einzelnen BR-Mitglieder nicht
namentlich veröffentlich werden darf.

Auf welchen § soll sich dies denn stützen??

Ich bin der Meinung, dass man dass namentlich tun darf. Die Wählerschaft muss ja auch die
Möglichkeit haben zu erfahren, wass das einzelne durch sie gewählte Mitglied dort im
BR für eine Meinung vertritt. Denn irgendwann sind wieder Wahlen.
Wenn der BR ein "Geheimrat" wäre, dann wüßte keiner, ob die Wahlentscheidung für das
"einzelne" Mitglied beim letzten Mal richtig war.
Dazu gibt es ja auch extra die Möglichkeit der "geheimen Wahl", die jeder beantragen kann
in einer Sitzung.

Wie seht ihr das ganze?
Dabei geht es mir nicht um die Absicht einer böswilligen Kampagne gegen einzelne, sondern
auch um eine Möglichkeit des Wahlkampfes.