Betriebsrat = Geheimrat? Darf Abstimmung auch veröffentlich werden??
Viele schreiben hier davon, dass das Abstimmungsverhalten der einzelnen BR-Mitglieder nicht namentlich veröffentlich werden darf.
Auf welchen § soll sich dies denn stützen??
Ich bin der Meinung, dass man dass namentlich tun darf. Die Wählerschaft muss ja auch die Möglichkeit haben zu erfahren, wass das einzelne durch sie gewählte Mitglied dort im BR für eine Meinung vertritt. Denn irgendwann sind wieder Wahlen. Wenn der BR ein "Geheimrat" wäre, dann wüßte keiner, ob die Wahlentscheidung für das "einzelne" Mitglied beim letzten Mal richtig war. Dazu gibt es ja auch extra die Möglichkeit der "geheimen Wahl", die jeder beantragen kann in einer Sitzung.
Wie seht ihr das ganze? Dabei geht es mir nicht um die Absicht einer böswilligen Kampagne gegen einzelne, sondern auch um eine Möglichkeit des Wahlkampfes.
Community-Antworten (9)
26.09.2008 um 11:47 Uhr
@BRNeuling Geheime Beschlussfassung kann nicht ein BRM alleine verlangen, sondern muss von der Mehrheit der anwesenden BRM`s beschlossen werden.
Wahlen sind keine Beschlüsse.
Veröffentlichen...meinst du damit Aushang am schwarzen Brett?
Du meinst der Wahlkampf beginnt nch dem Wahlkampf?
Ich denke nicht das das der richtige Ansatz für eine effektive BR Arbeit ist.
26.09.2008 um 12:26 Uhr
Will mich da "Immi" bedingt anschließen! Beschlüsse bei uns werden im Ergebnis zwar den Mitarbeitern mitgeteilt, jedoch wird nicht gesagt "Kollege X und Kollege Y sind die Gegenstimmen". Gleichwohl vertrete ich gegenüber den MA meinen eigenen Standpunkt. Einen Aushang am "Schwarzen Brett" halte ich aber für deutlich übertrieben! Das die einzelnen Stimmenabgaben nicht genannt werden dürfen ergibt sich m.E. aus der "Nichtöffentlichkeit" der Sitzung!
26.09.2008 um 12:45 Uhr
@BR-Neuling, dein Nick sagt es bereits, du bist in diesem "Geschäft" Neuling und ich kann dir verraten, dass die Veröffentlichung von Stimmergebnissen, aus denen man genau lesen kann, dass der/die so und der/die so gestimmt hat, nicht in Ordnung sind und ich als BR da ganz schön "spucken" würde! Das Gremium entscheidet als Gremium und das Ergebnis, zu dem das Gremium gekommen ist, kann veröffentlicht (betrieblich!) werden!
Richtig ist, dass nach einer Abstimmung ein BR-Mitglied trotzdem seine eigene Meinung bei den Kollegen äussern kann.
" Dabei geht es mir nicht um die Absicht einer böswilligen Kampagne gegen einzelne..." aber genau das wird es dann, dessen solltest du dir bewusst sein.
26.09.2008 um 12:58 Uhr
Moin BR-Neuling ich kann mich den vorherigen Beiträgen nur anschließen. Wie STAN001 schon schrieb,geht das nichtnamentlich machen von Beschlüssen aus dem § 30 BetrVG Satz 4 hervor.
26.09.2008 um 13:07 Uhr
@BR-Neuling Und wenn man sich die einschlägigen Kommentierungen zum § 30 BetrVG zu Gemüte führt, wird man ziemlich schnell erfahren, dass es nicht darum geht, die Wählerschaft zu vergraulen, sondern die 'Offenheit und das Vertrauen' der einzelnen BRM als/im Gremium zu schützen.
26.09.2008 um 13:19 Uhr
BR-Neuling, ergänzend zu Kölner: Der letzte Satz des § 30 BetrVG weist schon den Weg. Erschütternd finde ich immer, wenn solche Fragen den BR beschäftigen, da es den AN verdeutlicht, dass der BR sich mehr mit sich selbst als mit ihren Problemen beschäftigt.
26.09.2008 um 13:22 Uhr
" Dabei geht es mir nicht um die Absicht einer böswilligen Kampagne gegen einzelne..." aber genau das wird es dann, dessen solltest du dir bewusst sein."
Dieses Bewusstsein ist doch bereits subcortical vorhanden... > "SONDERN AUCH um eine Möglichkeit des Wahlkampfes."
Ein BRM, das durch eine solche Informationspolitik womöglich die Arbeit des BR-Gremiums gefährdet, sollte sich auch mal mit dem §23 BetrVG beschäftigen.
26.09.2008 um 13:23 Uhr
@Lotte, und keiner der BR's denkt auch nur im Traum daran, dass sich ein AG über solche "Auswüchse" diebisch freut.........
26.09.2008 um 13:31 Uhr
@peanuts, ne, glaub ich nicht mal..... denn dann wäre BR-Neuling bewusst, mit was für "ketzerischen" Gedanken er schwanger geht...
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