Erstellt am 26.09.2008 um 09:47 Uhr von Immie
@BRNeuling
Geheime Beschlussfassung kann nicht ein BRM alleine verlangen, sondern muss von der Mehrheit der anwesenden BRM`s beschlossen werden.
Wahlen sind keine Beschlüsse.
Veröffentlichen...meinst du damit Aushang am schwarzen Brett?
Du meinst der Wahlkampf beginnt nch dem Wahlkampf?
Ich denke nicht das das der richtige Ansatz für eine effektive BR Arbeit ist.
Erstellt am 26.09.2008 um 10:26 Uhr von STAN001
Will mich da "Immi" bedingt anschließen!
Beschlüsse bei uns werden im Ergebnis zwar den Mitarbeitern mitgeteilt, jedoch wird nicht gesagt "Kollege X und Kollege Y sind die Gegenstimmen". Gleichwohl vertrete ich gegenüber den MA meinen eigenen Standpunkt.
Einen Aushang am "Schwarzen Brett" halte ich aber für deutlich übertrieben!
Das die einzelnen Stimmenabgaben nicht genannt werden dürfen ergibt sich m.E. aus der "Nichtöffentlichkeit" der Sitzung!
Erstellt am 26.09.2008 um 10:45 Uhr von Mona-Lisa
@BR-Neuling,
dein Nick sagt es bereits, du bist in diesem "Geschäft" Neuling und ich kann dir verraten, dass die Veröffentlichung von Stimmergebnissen, aus denen man genau lesen kann, dass der/die so und der/die so gestimmt hat, nicht in Ordnung sind und ich als BR da ganz schön "spucken" würde!
Das Gremium entscheidet als Gremium und das Ergebnis, zu dem das Gremium gekommen ist, kann veröffentlicht (betrieblich!) werden!
Richtig ist, dass nach einer Abstimmung ein BR-Mitglied trotzdem seine eigene Meinung bei den Kollegen äussern kann.
" Dabei geht es mir nicht um die Absicht einer böswilligen Kampagne gegen einzelne..." aber genau das wird es dann, dessen solltest du dir bewusst sein.
Erstellt am 26.09.2008 um 10:58 Uhr von laffo2
Moin BR-Neuling
ich kann mich den vorherigen Beiträgen nur anschließen.
Wie STAN001 schon schrieb,geht das nichtnamentlich machen von Beschlüssen aus dem § 30 BetrVG Satz 4 hervor.
Erstellt am 26.09.2008 um 11:07 Uhr von Kölner
@BR-Neuling
Und wenn man sich die einschlägigen Kommentierungen zum § 30 BetrVG zu Gemüte führt, wird man ziemlich schnell erfahren, dass es nicht darum geht, die Wählerschaft zu vergraulen, sondern die 'Offenheit und das Vertrauen' der einzelnen BRM als/im Gremium zu schützen.
Erstellt am 26.09.2008 um 11:19 Uhr von Lotte
BR-Neuling,
ergänzend zu Kölner:
Der letzte Satz des § 30 BetrVG weist schon den Weg.
Erschütternd finde ich immer, wenn solche Fragen den BR beschäftigen, da es den AN verdeutlicht, dass der BR sich mehr mit sich selbst als mit ihren Problemen beschäftigt.
Erstellt am 26.09.2008 um 11:22 Uhr von peanuts
" Dabei geht es mir nicht um die Absicht einer böswilligen Kampagne gegen einzelne..." aber genau das wird es dann, dessen solltest du dir bewusst sein."
Dieses Bewusstsein ist doch bereits subcortical vorhanden... > "SONDERN AUCH um eine Möglichkeit des Wahlkampfes."
Ein BRM, das durch eine solche Informationspolitik womöglich die Arbeit des BR-Gremiums gefährdet, sollte sich auch mal mit dem §23 BetrVG beschäftigen.
Erstellt am 26.09.2008 um 11:23 Uhr von Mona-Lisa
@Lotte,
und keiner der BR's denkt auch nur im Traum daran, dass sich ein AG über solche "Auswüchse" diebisch freut.........
Erstellt am 26.09.2008 um 11:31 Uhr von Mona-Lisa
@peanuts,
ne, glaub ich nicht mal.....
denn dann wäre BR-Neuling bewusst, mit was für "ketzerischen" Gedanken er schwanger geht...