Erstellt am 08.05.2009 um 17:48 Uhr von DonJohnson
@Nelly
Könntest du vielleicht ein klitzekleines wenig genauer werden?
Erstellt am 08.05.2009 um 17:49 Uhr von Katarin
Hallo Netty,
gib Leiharbeitnehmer und / oder Arbeitnehmerüberlassung ein, hier zu gibt es Schulungen und in WAF Wiki auch noch Erläuterungen.
Erstellt am 08.05.2009 um 17:58 Uhr von DonJohnson
@Katarin
Stimmt alles, aber weißt du welche Frage Netty genau hat? Oder könnte man vielleicht mit mehr Informationen aauch so und genauer helfen als stundenlang im Internet zu suchen?
Wenn nein, hat sich diese Forum eigentlich erübrigt, da jede Antwort lauten würde: "Google mal..."
Nachtrag
Es könnte sich durchaus um Auslegungen von Gesetzen handeln...
Erstellt am 08.05.2009 um 19:48 Uhr von Netty
Wie gesagt,es geht um die Rechte,bevor Leiharbeiter eingestellt werden..Finde nur immer das Recht der Mitbestimmung.Damit kann ich aber kein 20seitiges Protokoll füllen.. Träume schon vom googeln ..
Erstellt am 08.05.2009 um 20:06 Uhr von DonJohnson
Meinst du ob Leiharbeitnehmer überhaupt eingestellt werden? Oder was genau? Irgendwie scheine ich heute betriebsblind zu sein...
Erstellt am 08.05.2009 um 20:24 Uhr von Netty
Treffer Don ! Bevor sie eingestellt werden .. Finde immer nur das Mitbestimmungsrecht..Das kann ja wohl nicht alles sein.
Erstellt am 08.05.2009 um 20:51 Uhr von DonJohnson
- bezüglich der Personalplanung kein MBR des BR
- bezüglich der Einstellung ein MBR in Form eines Zustimmungsverweigerungsrechtes. Die Gründe hierzu sind im § 99 Abs 2 BetrVG abschließend erläutert.
wie war das jetzt mit den 20 Seiten Protokoll???
Erstellt am 09.05.2009 um 19:56 Uhr von Kölner
@Netty
Ich halte es auch mit § 14 Abs. 3 AÜG. Und wenn das alles nicht hilft muss man über § 101 und ggf. auch über § 23 BetrVG nachdenken.
Erstellt am 11.05.2009 um 09:44 Uhr von WorkersCouncil
@all,
hier ein Beispiel, wie es bei uns gelaufen ist.
Haben eine Anhörung nach § 99 BetrVG erhalten, in dem der AG den BR um Zustimmung für 10 AÜG, Einsatzdauer 3 Wochen gebeten hat.
Begründung war kurzfristiger erhöhter Auftragseingang.
Haben diesen nach § 99 Abs. 1. 3 abgelehnt, da ein befristeter Vertrag bei uns auslaufen soll.
Danach hat der AG die AÜG - Kräfte über den § 100 BetrVG kommen lassen.
Haben dann dem AG wiederum mitgeteilt das wir dies nicht Akzeptieren.
AG hat dann ein Zustimmungsersetzungsverfahren eingeleitet.
Arbeistgericht hat dem dann nicht zugestimmt, aber die AÜG - Kräfte konnten dann noch zwei Wochen bleiben.
So hat der AG aber erst mal die Zeit überbrücken können.
Und der Kollege mit dem befristeten Vertrag wurde trotzdem nicht verlängert.
So läuft es manchmal im BR Leben ab.