Hallo,
Wir haben eine Anhörung zur beabsichtigten Kündigung eines Mitarbeiters, der schwerbehindert ist.
Die GL hat die Zustimmung zur Kündigung beim Integrationsamt zwar beantragt, aber noch nicht erhalten.
Ist eine Anhörung des BR überhaupt rechtens, bevor das Integrationsamt entschieden hat.
Wie kann ein Widerspruch begründet werden?
Danke im Vorraus