Ist der Einsatz von Leiharbeitern als Schichtleiter möglich?
Hallo zusammen,
können Leiharbeiter als Schichtleiter (leitende Angestellte) eingestellt werden?
Wie ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates in solchem Fall?
Community-Antworten (1)
18.06.2007 um 13:37 Uhr
Leiharbeiter können erst einmal jede Tätigkeit übernehmen. Es gibt da keine Einschränkung. Aber ich denke nicht das ein Schichtleiter ein leitender Angestellter ist. Ich empfehle mal den § 5 BetrVG zu lesen.
Wenn es sich um keinen leitenden Angestellten im Sinne des Gesetzes handelt, habt Ihr ein MBR aus § 99 BetrVG
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