Welche Regelungen (Bven) gelten bei Einsatz Leiharbeiter?
Hi Leute,
bei uns sind seit einiger Zeit Leih und Zeitarbeiter(LuZ) an der Hotline beschäftigt.
Wir haben für unser "Stammpersonal" eine Bv-Bildschirm in der geregelt ist wieviel bezahlte Bildschirmpausen pro Stunde es gibt. Grundsätzliche Frage: gilt dies dann eigentlich auch für die LuZ?
HeikoLee
Community-Antworten (1)
14.01.2009 um 10:12 Uhr
Hallo HeikoLee,
der Einsatz der LuZ darf nur unter Beachtung aller im Betrieb geltenden BVs erfolgen. Verstöß der Einsatz b.s.w. gegen BVs zu einer Betriebsordnung oder Arbeitszeit nach § 87 BetrVG, ist der BR berechtigt zur Zustimmungsverweigerung des Einsatzes der LuZ.
Siehe auch § 14 AÜG.
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