W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Welche Regelungen (Bven) gelten bei Einsatz Leiharbeiter?

H
heikoLee
Nov 2016 bearbeitet

Hi Leute,

bei uns sind seit einiger Zeit Leih und Zeitarbeiter(LuZ) an der Hotline beschäftigt.

Wir haben für unser "Stammpersonal" eine Bv-Bildschirm in der geregelt ist wieviel bezahlte Bildschirmpausen pro Stunde es gibt. Grundsätzliche Frage: gilt dies dann eigentlich auch für die LuZ?

HeikoLee

3.70801

Community-Antworten (1)

P
pit47

14.01.2009 um 10:12 Uhr

Hallo HeikoLee, der Einsatz der LuZ darf nur unter Beachtung aller im Betrieb geltenden BVs erfolgen. Verstöß der Einsatz b.s.w. gegen BVs zu einer Betriebsordnung oder Arbeitszeit nach § 87 BetrVG, ist der BR berechtigt zur Zustimmungsverweigerung des Einsatzes der LuZ. Siehe auch § 14 AÜG.

Ihre Antwort