für kurzfristige Sporadische Einsätze, müssen im Vorfeld die Einsätze anhand von Anhörungen nach § 99, beschlossen werden.
Oder reicht es aus wenn der BR. per E-mail mitgeteilt bekommt wann und wer von wann bis wann eingesetzt wird und die Anhörungen zur nächsten Betriebsratssitzung nachgereicht werden.