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BR BEGLEITUNG ZUM GERICHTSTERMIN - Bezahlung?

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Alteschnecke
Jan 2018 bearbeitet

Guten Abend ihr Lieben. Brauche Eure hilfe,denn ich war den ganzen Tag auf der Tarifkommission und hatte keine Zeit zum recherchieren.Anlaesslich eines Kündigungsrechtsstreites bitte ein MA den BR (hat der Kündigung wiedersprochen)an dem folgendem Gerichtstermin teilzunehmen, damit das BR-Mitglied, sollte es zur Erörterung der Sach- und Rechtslage durch das Arbeitsgericht kommen, aus der Sicht des BR´S den Standpunkt der Kündigung des MA darstellen kann. Der Termin dauert 3 Stunden. Der BR faßt dazu einen Beschluß. Das BR- Mitglied verlangt die Bezahlung dieser 3 Stunden, was der AG JEDOCH ABLEHNT: Kann er das????

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Community-Antworten (2)

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DonJohnson

07.05.2009 um 22:12 Uhr

Ja, kann der AG!

Wenn das Gericht die Anwesenheit des BRV oder seines Vertreters benötigt, dann sagt es das. Das Gremium kann ja auch nciht einfach beschließen, dass alle daran teilnehmen - die Notwendigkeit ist nciht gegeben.

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DerAlteHeini

08.05.2009 um 02:46 Uhr

Alteschnecke Wenn das BR Mitglied vom Arbeitsgericht nicht geladen wurde, ist es "Privatvergnügen" und muss vom AG nicht bezahlt werden. Ist das BR Mitglied nicht nicht freigestellt, könnte der AG auch ein verlassen des Arbeitsplatzes wegen "nicht notwendiger Betriebsratsarbeit" konstruieren. Selbst ein BR Beschluß dürfte Genanntes nicht rechtfertigen.

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