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Darf ein BR-Mitglied seinen Ehepartner in ein Mitarbeitergespräch begleiten?

B
brahbru
Nov 2019 bearbeitet

Ein Mitarbeiter soll einen neuen Arbeitsvertrag bekommen, der nachteilig ist. Er möchte gerne einen Vertreter des Betriebsrats mit in dieser Gespräch nehmen. Dieser Vertreter ist sein Ehepartner. Die Teilnahme wird von der HR wegen Interessenskonflikt seitens des Vertreters verweigert, er darf aber einen anderen Vertreter mitbringen.

Ist die Begründung eines Interessenskonflikts in diesem Fall stichhaltig? Gibt es Urteile?

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Community-Antworten (8)

K
kratzbürste

13.11.2019 um 12:02 Uhr

Nein - ist nicht stichhaltig. Im übrigen, warum lehnt sie nicht einfach den Vertrag ab, wenn er für sie nachteilig ist. Dazu bedarf es keines Gesprächs.

E
enigmathika

13.11.2019 um 12:08 Uhr

Ich wüsste ja gern, welche Interessen da miteinander kollidieren sollten. Schreibt die HR da Genaueres? Einfach nur einen Konflikt zu behaupten, reicht meiner Ansicht nach nicht aus.

Gruß Enigmathika

C
celestro

13.11.2019 um 12:10 Uhr

Wo soll denn ein Interessenskonflikt herkommen? Der Ehepartner ist doch BRM und damit auf Seiten des AN unterwegs.

K
Kjarrigan

13.11.2019 um 13:08 Uhr

Ich würde es ähnlich gelagert sehen wie bei der "Perönlichen Verhinderung" bei der Beschlussfassung. Dort kann ein BR von der Beschlussfassung ausgenommen werden, wenn er persönlich und unmittelbar betroffen ist. Hier sind von den Gerichten (LAG und BAG) die Grenzen aber sehr eng gesetzt worden.

Dies sehe ich bei der Begleitung des Ehepartner aber nicht.

Ein könnte ware vielleicht (wirklich nur vielleicht) wenn der Ehepartner der Hauptverdiener ware und durch die Vertragsänderung quasi die Existenz der gesamten Familie gefährdet ware - aber das ist dann immer eine Einzelfallentscheidung.

C
celestro

13.11.2019 um 14:15 Uhr

@Kjarrigan

Die persönliche Verhinderung der Ehefrau würde aber genauso nur dann eintreten, wenn Sie als Mitglied des Gremiums an einer Abstimmung zum Thema teilnehmen soll. Hier geht es um die Begleitung zu einem Gespräch über einen neuen AV. Die mögliche "Befangenheit" des Ehepartners ist hier schlichtweg irrelevant.

P.S. Man sollte allerdings aufpassen. Denn mMn hat der AN kein Recht ein BRM zu dem Gespräch hinzuzuziehen. Nicht das die Sache zum Bumerang wird und der MA nachher niemanden mitnehmen darf ....

D
DummerHund

13.11.2019 um 14:27 Uhr

Kopie von Haufe Kopie aus Haufe:Betriebsräte als Verstärkung Denkbar ist es auch, dass ein Arbeitnehmer ein Betriebsratsmitglied zu einem Personalgespräch hinzuziehen möchte. Dies ist laut Beriebsverfassungsgesetz in verschiedenen Fällen (§§ 81 Abs. 4 S. 3, 82 Abs. 2 S. 2, 83 Abs. 1 S. 2, 84 Abs. 2 S. 2 BetrVG) zulässig, außerdem bei Präventionsgesprächen schwerbehinderter Mitarbeiter gem. § 84 SGB IX. Im BetrVG eine Hinzuziehung von Betriebsräten auf Wunsch des Arbeitnehmers für bestimmte feste Anlässe gesetzlich normiert. Dies betrifft Personalgespräche über die Änderung der Arbeitsabläufe, die eine Fortbildung des Arbeitnehmers notwendig machen (§ 81 Abs.4 BetrVG). Zusammensetzung des Arbeitsentgelts und beruflichen Perspektiven (§ 82 Abs.2 S.2 BetrVG). Einsichtnahme in die Personalakten (§ 83 Abs.1 S.2 BetrVG). Behandlung von Beschwerden (§ 84 Abs.1 S.2 BetrVG). Früher war fraglich, ob ein Arbeitnehmer die Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds auch bei Personalgesprächen über einen Auflösungsvertrag verlangen kann. Das BAG hat diesen Streit jedoch insofern entschieden, als dass ein solches Recht nicht generell besteht, in Einzelfall aber unter bestimmten Voraussetzungen doch bestehen kann (BAG, Beschluss v. 16.11.2004, 1 ABR 53/03).

W
wdliss

13.11.2019 um 14:52 Uhr

Wenn ich der Argumentation der HR folge und weiterspinne: wenn ich nun selbst zu einem Gespräch eingeladen werde und da ich ja auch BRM bin mich von mir selbst begleiten lasse - kann ich dann das Gespräch wegen "Perönlichen Verhinderung" sausen lassen? :D

K
Kjarrigan

13.11.2019 um 15:22 Uhr

@celestro - deswegen hatte ich ja auch - ähnlich gelagert sehen - geschrieben,, eben weil HR mit Intressenkonflikt abgelehnt hat

Vielen Dank an DUMMERHUND für den Auszug (§ 82 Abs.2 S.2 BetrVG).past dann ja

Grundsätzlich bin ich ja der Meinung das jeder - zunächst einmal - so ein Gespräch durchaus alleine führen kann (ist ja schließlich Geschäftsfähig) und wenn man ein paar Punkte beachtet (nichts unterschreiben, nicht zuviel erzählen und erst mal gucken was der AG überhaupt will) sollte auch erst einmal nicht passieren.

Aber einige Kollegen haben halt gern jemanden zur Unterstützung dabei und wenn es nur ist, dass der BR dabei ist (ohne viel zu sagen) In der Regel laufen die Gespräche dann auch ruhiger ab, weil auch HR dann nicht irgendetwas behauptet, was vielleicht gar nicht belegbar ist und man vom BR anschließend "aufs Brot" bekommt.

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