Erstellt am 22.04.2010 um 09:13 Uhr von ridgeback
Shadowweaver,
uU, falls eine Filiale in HH und die Andere in M, könnte man auch über die Bzahlung eines Pilotenscheins und eines Firmenjets nachdenken.
Natürlich nicht!!
AG bezahlt Weiterbildung sachliche Mittel und was für die BR-Arbeit notwendig ist.
Das ist bestimmt nicht der FS der Kollegin.
Erstellt am 22.04.2010 um 09:21 Uhr von Shadowweaver
Das dachte ich mir schon wollte nur korrekt sein das nicht irgendwo ein Urteil oder so raus auf taucht ,tja sie ist neu und meint jetzt der Arbeitgeber müsste alles tun was wir im sagen.Ich weiß das kann man nur mit Schulungen ausmerzen diesen Irrglaube ,wir sind da auch schon schwer dran die Neulinge in diesem Bereich zu schulen.
Erstellt am 22.04.2010 um 09:45 Uhr von rkoch
Man sollte aber trotzdem nicht vergessen, das falls Fahrten (Seminare, GBR-Sitzungen, Besuche in Teilbetrieben, etc.) erforderlich werden sollten der AG trotzdem die Kosten übernehmen muss.
Im Extremstfall (Betonung auf Extremst!) könnte sich die Situation ergeben, das der AG verlangt, das das BRM derartige Fahrten mit dem Firmenwagen macht, was ja ohne Führerschein nicht geht. Also muss er einen Fahrer stellen - oder vielleicht sogar den Führerschein bezahlen. Von dem BRM verlangen, das dieses den Führerschein macht und aus eigener Tasche bezahlt geht IMHO nicht (außer es hat sich Vertraglich dazu verpflichtet, soll ja auch schon vorgekommen sein). Ebensowenig kann er verlangen, das dieses BRM dann eben gar keine Fahrten macht.
Natürlich wird in der Realität der AG die öffentlichen Verkehrsmittel bezahlen, aber wir haben alle schon von AG gehört die mit dem Kopf durch die Wand wollen um Ihre BR zu ärgern.
Erstellt am 22.04.2010 um 09:55 Uhr von ridgeback
....auch im Extremstfall, mit Sicherheit nicht.
Erstellt am 22.04.2010 um 10:19 Uhr von Shadowweaver
Es geht nicht um Kosten für Seminare oder so ( zu Seminare fahren immer zwei Mitglieder wo auch Fahrgemeinschaften gebildet werden das wäre also nie ein Problem),es geht einfach nur darum das die Person meint weil sie im BR ist bekommt sie das bzw kann sie das fordern und bevor wir das im BR großartig diskutieren wollte ich das erst geklärt haben.
Erstellt am 22.04.2010 um 10:25 Uhr von ridgeback
.....das BAG hat neben dem Merkmal der Erforderlichkeit als weitere allgemeine Voraussetzung der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers die Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit aufgestellt, wodurch eine unverhältnismäßige Kostenbelastung des Arbeitgebers ausgeschlossen werden soll.
Desweiteren müsste der Betriebsrat darüber, ob Kollegin den FS auf Kosten des Arbeitgebers bezahlt bekommt, einen Beschluss fassen.
Erstellt am 22.04.2010 um 10:29 Uhr von Shadowweaver
Ich persöhnlich fände es den anderen 16 Mitgliedern doch sehr unfair gegen über .Wie gesagt wollte nur eine unnötige Diskussion intern vermeiden aber dann diskutieren wird das mal aus .danke
Erstellt am 22.04.2010 um 11:03 Uhr von Dielöwin
Hallo Shadowweaver
Nur mal meine Meinung hierzu: Schon alleine für die Frage des BRM wegen FS sollte sie ausgep.... werden. Die Kollegin sollte sich lieber darauf besinnen was ihre eigentliche Arbeit als BR bedeutet. Wenn Sie ihren FS machen will:Fahrschule gehen anmelden und bezahlen. Ich bin manchmal richtig baff was sich so manche BRM von ihrem Amt so alles erhoffen -......grrrrrr.....
Erstellt am 22.04.2010 um 11:07 Uhr von BentoBox
Ich würde da vorerst gar nichts ausdiskutieren, so lange die Kollegin nicht einen Beschlussvorschlag "Kostenbeschluss Erwerb der Fahrerlaubnis für Frau B. Scheuert bei Fahrschule McDrive-Academy, ca. 5000,- €" auf die TO hat setzen lassen.
Die Voraussetzungen hierfür sind in § 29 (3) BetrVG nach zu lesen.
Erstellt am 22.04.2010 um 11:52 Uhr von Bubie
das ist echt erbämlich, was manche leute meinen, das ihnen irgendwas zusteht und wie man das amt des br versucht zu missbrauchen und den arbeitgeber ausquetschen möchte..
*kopfschüttel*
mfg
Bubie
Erstellt am 22.04.2010 um 16:39 Uhr von erwin
Shadowweaver
Lese doch einfach einmal das BetrVG § 40 Kosten und § 78 "..nicht benachteiligen aber auch nicht bevorteilen.
Sonst geht es Dir so wie Teilen des BR bei WV, es meldet sich mit einer sehr unangenehmen Nachricht die Staatsanwaltschaft.
Auch beim Thema Reisekosten/ Reisemittel darf der BR nicht anders behandelt werden wie die sonstigen AN. Also, nicht BR 1. Klasse und AN die "Holzklasse"
Erstellt am 22.04.2010 um 21:18 Uhr von Laffo
..schlagt ihr doch vor, ihr Anliegen persönlich dem AG zu unterbreiten.Mal sehen, was der dazu sagt?
Erstellt am 25.04.2010 um 13:30 Uhr von Shadowweaver
Das BetrVG hab ich doch gelesen deswegen hatte ich hier noch mal nach gefragt damit ich nichts übersehe.aber wie gesagt bin ja froh das ich mit der Meinung nicht allein bin darüber .
Allein würde sie sich das nicht trauen sie meint halt man könnte als BR vieles fordern aber nix dafür tun müssen,Schulungen wil sie erst mal schauen ob sie Lust hat aber am besten "gestern " schon freigestellt werden also wir hatten bei unserer letzten Sitzung heftige Dissukussionen deswegen weil die quasi "Neulinge" meinen als Br hätte man fast sowas wie sorry das ich es so ausdrücke "Weltherrschaft" im Betrieb wir "Senioren " versuchen ihnen klar zumachen das ein miteinander besser ist als ein gegeneinander aber naja mal schauen was sie bis zum nächsten mal geplant haben.