Hallo,
meine Frage ist muss der Arbeitgeber einem Betriebsratsmitglied (2. Vorsitzende)den Führerschein finanzieren damit sie ihre Betriebsratstätigkeiten ausführen kann.(Die letzten 42 Jahre ist sie auch ohne klar gekomen.)Ich frage dies weil die betreffende Person jetzt meint sie könnte alles mögliche fordern von unserem Chef nur weil sie jetzt im Betriebsrat sitzt. Wir versuchen da ja schon ein vernüftiges Mass an Zusammenarbeit hinzubekommen, sei es der Betriebsrat intern sowie mit der Geschäftsleitung. Also mir geht es erst mal um die Frage ob er das überhaupt muss bevor wir intern darüber diskutieren bzw abstimmen(habe mir auch schon das Betriebsverfassungsgesetz durchgelesen dachte § 40 oder so wäre da deutlich aber nö), den ich weiß einige Mitglieder des Betriebsrates werden da gegen sein (bin ja auch einer davon).
Über konkrete Infos würde ich mich freuen.