Erstellt am 14.07.2014 um 14:03 Uhr von Lexipedia
@Langstrumpf
Definiere bitte Leitungskraft!
Ein leitender Angestellter ist nicht gleich jemand der Leitung oder ähnliches in der Berufsbezeichnung hat, wie Abteilungsleiter!
Erstellt am 14.07.2014 um 14:09 Uhr von Langstrumpf
Ok, es handelt sich nicht um eine leitende Angestellte, sondern um eines Abteilungsleiterin.
Erstellt am 14.07.2014 um 14:21 Uhr von Pjöööng
"Krisengespräch" = § 81 (4) oder 82 (2) ?
Da wird die Hinzuziehung eines BRM nur für den Arbeitnehmer geregelt, nicht für den Vertreter des Arbeitgebers.
Erstellt am 14.07.2014 um 15:36 Uhr von Langstrumpf
Hallo nochmal,
also es geht um ein durch die Abteilungsleitung initierties Gespräch, in dem das Verhalten des Mitarbeiters Thema werden soll.
Die Abteilungsleitung ist wahlberechtigte Arbeitnehmerin und berief sich darauf, und fragte daher auch für sich nach Unterstützung, da sie Entgleisungen/ Beleidigungen der Mitarbeiterin erwartete und verhindern wollte.
Ich weiss es ist schräg, trotzdem schonmal Danke für die Antworten!
Erstellt am 14.07.2014 um 15:46 Uhr von nicoline
Langstrumpf,
es ist so, wie Pjöööng schreibt: in diesem Fall ist die Abteilungsleiterin in Vertretung des AG tätig. Wenn die Mitarbeiterin entgleist, kann auch das sie begleitende BRM klar machen, dass das nicht geht!
Erstellt am 14.07.2014 um 16:01 Uhr von Langstrumpf
Vielen Dank an alle!!! Ich konnte dies nun auch so mit entsprechender Leitung klären und alle sind zufrieden!
Erstellt am 14.07.2014 um 16:24 Uhr von Pjöööng
Bevor man in so ein Gespräch geht ist es meines Erachtens wichtig mit dem AN zu besprechen, welche Funktion das BRM in solch einem Gespräch hat.
Meines Erachtens sollte sich das BRM darauf beschränken, den AN durch seine Anwesenheit zu unterstützen, ihm ggf. helfen Dinge zu formulieren, ggf. in gewissem Umfange zu moderieren und zu mediieren, vielleicht, wenn die Situation zu entgleisen droht, den AN kurz aus dem Gespräch heraus zu nehmen, aber keinesfalls in irgendeiner Weise Partei ergreifen oder das Gespräch an sich zu reissen.
Und wenn das Gespräch vollends zu entgleisen droht, dann schlägt man vor, für heute zu beenden und ggf. das Gespräch nocheinmal aufzunehmen wenn die Emotionen sich gelegt haben.
Erstellt am 14.07.2014 um 16:56 Uhr von AgendP
Langstrumpf,
ich kenne das gut das auch Führungskräfte einen BRM bei Gesprächen dabei haben wollen, sicherlich sollte der BRM Erfahrung haben was diese Spezielle art der Gespräche inne hat der BRM ist da mehr Moderator oder Mediator .
Der BRM sollte in dem Gespräch welches ja bestimmt im Ergebnis mit Sanktionen oder auflagen für den AN in das Gremium kommt neutral bleiben, Verhalten ist nicht immer nur Subjektiv sondern oft auch eine Meinung oder aussage. Wenn gleich diese oft nicht richtig ist oder aber nicht geduldet werden darf vom AG. Wie auch immer das Problem ist das der BRM im Feuer steht :-)
Erstellt am 15.07.2014 um 10:19 Uhr von gironimo
Ich hätte kein Problem, als Vermittler tätig zu werden. Vielleicht hört Ihr Euch erst einmal beide Standpunkte an.
Ich würde allerdings der AN, die zuerst um Hilfe gebeten hat den Sachverhalt vorher erklären.