Unser Betrieb beschäftigt Abrufkräfte. Durch einen Zufall hat unser Chef mitbekommen, dass eine Abrufkraft noch eine zweite Beschäftigung hat. Unser Chef hat nun mit dem Kollegen gesprochen und ihn vor die Wahl gestellt, entweder Job A oder Job B - beides geht nicht.
Begründung: Angenommen es passiert ein Arbeitsunfall und die andere Fa. fordert von uns die Lohnfortzahlung für den Kollegen, dann bezahlen wir den Lohn + Lohnnebenkosten.
Ist diese Aussage korrekt bzw. wo finde ich im Gesetz eine passende Stelle? Freue mich schon auf eure Antworten.