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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zweitbeschäftigung - Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfall - Forderung durch AG

A
arnie
Jan 2018 bearbeitet

Unser Betrieb beschäftigt Abrufkräfte. Durch einen Zufall hat unser Chef mitbekommen, dass eine Abrufkraft noch eine zweite Beschäftigung hat. Unser Chef hat nun mit dem Kollegen gesprochen und ihn vor die Wahl gestellt, entweder Job A oder Job B - beides geht nicht. Begründung: Angenommen es passiert ein Arbeitsunfall und die andere Fa. fordert von uns die Lohnfortzahlung für den Kollegen, dann bezahlen wir den Lohn + Lohnnebenkosten. Ist diese Aussage korrekt bzw. wo finde ich im Gesetz eine passende Stelle? Freue mich schon auf eure Antworten.

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Community-Antworten (2)

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Ketzer

27.04.2009 um 13:26 Uhr

Diese Aussage ist korrekt: Landesarbeitsgericht Hamm, 08.02.2006 - 18 Sa 1083/05

Ist ein Arbeitsunfall bei der Ausübung einer Nebentätigkeit vom Arbeitnehmer nicht selbst verschuldet, so ist der Arbeitgeber des Hauptarbeitsverhältnisses selbst dann zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall verpflichtet, wenn der Betriebsunfall zur Arbeitsunfähigkeit führt und die Nebentätigkeit nicht genehmigt war.

Das allein dürfte aber als Grund nicht ausreichen, die Nebentätigkeit zu verbieten. Das wäre ein Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Berufsfreiheit.

K
Kölner

27.04.2009 um 13:32 Uhr

@Ketzer ...ich würde im Zweifel sogar die Sozialcharta zitieren.

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