Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfall - wer bezahlt wieviel nach 6 Wochen?
wird aufgrund einer Schulter OP ab dem 20.03.2009 vorr. für ein längere Zeit ausfallen. Vom Arzt prognostiziert sind mind. 7 Wochen, wahrscheinlich länger. Auch eine Ausfallzeit von 6 oder 12 Monaten kann er nicht ausschließen, da der Heilungsverlauf sehr unterschiedlich ist.
Zugezogen hat sie sich diese Beschwerden in der Schulter, die nun operiert werden, bei einem Arbeits - ( Wege) Unfall. Ich habe das damals mit ihr zusammen aufgenommen und an unsere damalige Perso- Abteilung ( K. Garbe) weitergeleitet. Es sollte sich also etwas dazu in ihrer Personalakte befinden.
Nach 6 Wochen zahlt bekanntlich die Krankenkasse die Lohnfortzahlung ( 65 % ?), das sollte bei einem Arbeits - (Wege) Unfall anders sein. Wie, weiß ich aber nicht. Ich könnte mir vorstellen, daß die Berufsgenossenschaft nach den ersten 6 Wochen dann ganz oder zumindest für die Differenz einspringt. Weiß das jermand von euch?
Community-Antworten (3)
24.03.2009 um 18:28 Uhr
@tanjamey, siehe §§ 45 ff. SGB VII, hier handelt es sich um eine ergänzende Leistung zum Lebensunterhalt des Versicherten während der Heilbehandlung. Das Verletztengeld soll nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls den dadurch bedingten Ausfall an Arbeitsentgelt oder einer Lohnersatzleistung ausgleichen und damit den Lebensunterhalt der Versicherten und deren Familienangehörigen sicherstellen.
24.03.2009 um 19:26 Uhr
Einen Arbeitsunfall dürfen Angestellte nicht ohne weiteres von ihrem Hausarzt behandeln lassen. Nach der Erstversorgung im Krankenhaus oder einer Praxis müssten Betroffene zunächst zu einem sogenannten Durchgangsarzt. Der Durchgangsarzt sei speziell für solche Fälle zugelassen und entscheide darüber, wie die weitere Behandlung erfolgen soll. In solchen Fällen sei die freie Arztwahl somit zu Beginn der Behandlung eingeschränkt.
Betroffene sollten bei der ersten Behandlung etwa im Krankenhaus den Arzt auch immer gleich darauf hinzuweisen, dass sie einen Arbeitsunfall hatten. Ansonsten kann es hinterher Probleme mit der Kostenübernahme geben. Denn für Arbeitsunfälle ist nicht die Krankenkasse zuständig, sondern die gesetzliche Unfallversicherung zusammen mit den Berufsgenossenschaften. Ihnen müssen Arbeitsunfälle spätestens nach drei Tagen gemeldet werden.
25.03.2009 um 09:35 Uhr
evtl. ist tarifvertraglich auch noch etwas geregelt, in unserem Tarifvertrag muss der AG bei Betriebsunfall, nach der Lohnfortzahlungszeit zusätzlich für bis zu 6 Monaten bis zu 100 % des Nettolohns aufstocken, allerdings wird hier das Bruttokrankengeld zugrunde gelegt. Für die Krankengeldzahlung durch die Krankenversicherung wird der erhöhte Satz für Berufsunfälle verwendet, Zahlungen erhält der MA immer durch die Krankenkasse, die verrechnet dann mit der BG.
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