folgendes, bei pflicht wochenenden wenn mann dann erkrankt muß der AG dann Lohnfortzahlung leisten?
erklärung: ein MA war für Samstag und Sonntag zum arbeiten eingetragen ist aber den donnerstag davor bis montags darauf arbeitunfähig geschrieben worden.
wer kann helfen
ein danke jetzt schonmal im vorraus
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