Lohnfortzahlung - bei Arbeitsunfall auch Zulagen?
Bin in eiem 3köpfigen Betriebsrat, da meine 2Kollegen die rechte und linke Hand des AG sind meine Frage.Stehen mir bei Lohnfortzahlung durch Arbeitsunfall auch meine Zulagen zu.Soviel ich weis kann er sie nur Kürzen in Absprache mit dem BR und muss sie Kündigen, denn sie werden seit Jahren gezahlt,wegen Bereischaftsdienst.
Community-Antworten (3)
23.04.2008 um 09:08 Uhr
@didikl, wie kommst du auf die Idee? Die Lohnfortzahlung besteht (mal grob gesagt) aus dem Durchschnitt der letzten drei Monate und da gehören die Zulagen genau so dazu!
24.04.2008 um 12:54 Uhr
MA im Büro,wo ich nachfragte,hat mir gesagt, es werde nur das letzte Monatseinkommen berechnet ohne Zulage.So wird es dann an die Brufsgenossenschaft weitergeleitet.Da diese das Krankengeld zahlt.
24.04.2008 um 15:01 Uhr
Guck Dir § 4 EntgFG an.
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