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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Lohnfortzahlung - bei Arbeitsunfall auch Zulagen?

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didikl
Jan 2018 bearbeitet

Bin in eiem 3köpfigen Betriebsrat, da meine 2Kollegen die rechte und linke Hand des AG sind meine Frage.Stehen mir bei Lohnfortzahlung durch Arbeitsunfall auch meine Zulagen zu.Soviel ich weis kann er sie nur Kürzen in Absprache mit dem BR und muss sie Kündigen, denn sie werden seit Jahren gezahlt,wegen Bereischaftsdienst.

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Community-Antworten (3)

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Mona-Lisa

23.04.2008 um 09:08 Uhr

@didikl, wie kommst du auf die Idee? Die Lohnfortzahlung besteht (mal grob gesagt) aus dem Durchschnitt der letzten drei Monate und da gehören die Zulagen genau so dazu!

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didikl

24.04.2008 um 12:54 Uhr

MA im Büro,wo ich nachfragte,hat mir gesagt, es werde nur das letzte Monatseinkommen berechnet ohne Zulage.So wird es dann an die Brufsgenossenschaft weitergeleitet.Da diese das Krankengeld zahlt.

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Petrus

24.04.2008 um 15:01 Uhr

Guck Dir § 4 EntgFG an.

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