Erstellt am 24.04.2009 um 15:20 Uhr von rolfo
Er muss nicht, aber er darf!
Erstellt am 24.04.2009 um 16:57 Uhr von MonasLisa
@THOMASK,
"Und was gilt bei der konst. Betriebsratssitzung ?"
.......nix anderes als bei anderen Sitzungen!
Erstellt am 24.04.2009 um 17:48 Uhr von peanuts
Falls mit "konst. Sitzung" die konstituierende BR-Sitzung gemeint ist, ist die Antwort "".......nix anderes als bei anderen Sitzungen!" ziemlich daneben.
Also, ist wirklich die konstituierende BR-Sitzung gemeint oder nicht?
Erstellt am 24.04.2009 um 18:20 Uhr von MonasLisa
@peanuts,
aha, daneben ist meine Antwort also.......
geschätzter Kollege, ich bin ja gerne bereit dazuzulernen und im allgemeinen werde ich auch nicht als lernresistent eingeschätzt.
Aber wenn du dich bitte nochmals bemühen würdest und die Frage von THOMASK durchlesen könntest, könnte es sein, dass du feststellen wirst, dass seine Frage sich
1. sehr wohl auf die konstituierende Sitzung und
2. auf Urlaubsvertretung und Mehrarbeitabfeiern bezogen hat!
Und da wirst du doch nicht allen ernstes behaupten wollen, dass zu einer konstituierenden Sitzung kein Ersatzmitglied für ein im Urlaub befindliches gewähltes BR - Mitglied geladen werden darf.
Erstellt am 24.04.2009 um 19:15 Uhr von Entenede
Hallo , als ordendliches BR Mitglied entscheidest du
grundsätzlich selber ob du an BR Sitzungen teilnimmst oder nicht.
Da BR Arbeit dem Grundsatz nach eine Ehrenamtliche Tätigkeit ist, hat es überhaubt nichts damit zu tun ob du Urlaub hast oder Überstunden abfeierst.
Als BR bekommst du aber die Zeit, in der du BR Arbeit außerhalb deine regulären Arbeitszeit leistest, gutgeschrieben.
Bei der konstituierten Sitzung ist es dasselbe. Dies ist auch eine BR-Sitzung,hier lädt aber der Wahlausschuss ein.
Siehe hierzu BetrVG §29 + §30.
Erstellt am 24.04.2009 um 19:30 Uhr von ridgeback
@Entenede,
°Als BR bekommst du aber die Zeit, in der du BR Arbeit außerhalb deine regulären Arbeitszeit leistest, gutgeschrieben.°
..auch bei Urlaub?
Erstellt am 24.04.2009 um 21:24 Uhr von DerAlteHeini
ridgeback
Auch bei Urlaub ist die für BR Arbeit aufgewendete Zeit entsprechend mit bezahlter Freizeit abzugelten.
Erstellt am 24.04.2009 um 21:38 Uhr von ridgeback
@DerAlteHeini,
die Rechtsprechung sieht es leider etwas anders: Nimmt ein Betriebsrat während seines Erholungsurlaubs an Betriebsratssitzungen teil, hat er keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung für die entsprechend aufgewendete Zeit.
ArbG Bonn, Urt. v. 06.11.2008 - 3 Ca 1643/08
Erstellt am 24.04.2009 um 21:53 Uhr von Immie
Danke ridgeback:-)
Ich war schon irritiert...ist wohl nicht mein Abend.
Ausserdem sieht "Immie" scheisse aus:-(
Erstellt am 24.04.2009 um 22:20 Uhr von ridgeback
@Immie,
..wieso irritiert?
ne "Immie" kann do nicht Sch..,, aussehen.:-)
Erstellt am 24.04.2009 um 22:24 Uhr von Immie
Aufgrund von Heinis Aussage...hatte das auch anders im Sinn.
Lieb von dir...aber das "e" trägt schon auf.
Erstellt am 24.04.2009 um 23:07 Uhr von Künstler
Immie,
von "A" wie Affe bis "Z" wie Zebra lieben wir dich doch alle ! Mit oder ohne "e"
Erstellt am 25.04.2009 um 05:04 Uhr von DonJohnson
@Immi
Wieso eigentlich mit e hinten dran?
@all
Wollte die WAF nciht in der vergangenen Woche den Zugang ändern? So mit Email usw? Hmmmm
Erstellt am 25.04.2009 um 11:55 Uhr von Immie
Don,
weil Nicks jetzt 5 Buchstaben haben müssen...
Und Immmi ist noch schlimmer:-(
oder
Iimmi...Iimii...Immii
ich weiss nicht
Erstellt am 25.04.2009 um 12:18 Uhr von DonJohnson
@Immi
Ich nenne dich dennoch weiter so - mir egal was DIE sagen. Habe ich eigentlich schon öffentlich von meinem letzten Seminar erzählt? ;-)))
Erstellt am 25.04.2009 um 12:52 Uhr von ridgeback
@Immie
wie wär`s mit "kölsche immi"
Erstellt am 25.04.2009 um 12:57 Uhr von DonJohnson
@ridgeback
Geht nicht - ist ein Leerzeichen zwischen ;-)))
Erstellt am 25.04.2009 um 13:08 Uhr von ridgeback
kann man weglassen.
Geht auch, je nachdem Immi w oder m ist Derimmi Dieimmi
Erstellt am 25.04.2009 um 17:04 Uhr von Immie
@ridgeback
Wie wäre es mit Dimmi?
Das könnte mir gefallen:-)
Erstellt am 25.04.2009 um 21:52 Uhr von DerAlteHeini
ridgeback
Was ein Bonner Arbeitsgericht für ein Beschluss fasst ist doch nebensächlich und dürfte auch kein BR schrecken, der der Meinung ist, dass seine im Urlaub geleistet Betriebsratsarbeit mit bezahlter Freizeit abzugelten ist.
Eine Verfahren bei gleicher Sachlage dürfte an einem anderen Arbeitsgericht eventuell ganz anders ausfallen.
Hier sollte schon ein höchstrichterlicher Beschluss als Orientierung für die ArbG vorliegen.
Die Verweisungsorgien auf Kommentare haben hier im Forum zum Glück abgenommen, fangt jetzt nicht an hier mit einzelnen Urteilen von einem Arbeitsgericht aufzutrumpfen.
Es heißt nicht umsonst:
"Vor Gericht und auf Hoher See
sind wir alle in Gottes Hand"
Erstellt am 25.04.2009 um 21:55 Uhr von Kölner
@DerAlteHeini
Was willst Du mit diesem Satz "Die Verweisungsorgien auf Kommentare haben hier im Forum zum Glück abgenommen, fangt jetzt nicht an hier mit einzelnen Urteilen von einem Arbeitsgericht aufzutrumpfen." denn sagen?
Das sind so Aussagen von einem geschätzten Forumsmitglied, das dasjenige selbige ist, das bereits Antworten in der Vergangenheit getätigt hatte, die regelmäßig im 'c&p' gaaaanz weit vorne lagen...
Erstellt am 25.04.2009 um 22:16 Uhr von ridgeback
@DerAterHeini
denke auch, das der folgende Auszug aus dem Erfurter Kommentar das Urteil unterstützt: Soweit die Organisationsentscheidungen des BR jedoch auf betriebsbedingte Gründe zurückzuführen sind, greift der Ausgleichsanspruch. Wird BRArbeit allein aus Gründen in der Person des BRMitglieds außerhalb der Arbeitszeit erledigt, fehlen betriebsbedingte Gründe; etwa, wenn das BRMitglied seinen Urlaub unterbricht, um an einer Betriebsratssitzung teilzunehmen (Fitting Rn. 87; Richardi/Thüsing Rn. 46; aA DKK/Wedde Rn. 64).